Allianz
Die Allianz SE ist nicht nur eines der umsatzstärksten deutschen Unternehmen, sondern freilich auch eines der weltbekanntesten. Die Wurzeln des Unternehmens liegen im Jahr 1890 in München und Berlin. Schon im Jahre 1922 wurde die Tochtergesellschaft Allianz Lebensversicherungs-AG gegründet. Lange galt der deutsche Branchenprimus als weltweites Aushängeschild. Doch die Finanzkrise und die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank unter Draghi gehen auch an der Allianz Group nicht spurlos vorbei.
Widerruf und Widerspruch bei der Allianz Lebensversicherung
Am 5. Juli 2013 hat die Allianz Lebensversicherung eine neue Versicherung ohne Garantiezins eingeführt. Hintergrund dessen ist, dass die Lebensversicherer aufgrund der historisch niedrigen Zinsen immer mehr selbst ins Straucheln geraten. Weder die Fonds noch die Verzinsungen bringen dem Unternehmen die Gewinne, die es benötigt, um lukrative Angebote zu unterbreiten. Verlierer des riskanten Unterfangens an den Finanzplätzen dieser Welt ist wie allzu oft der Verbraucher als Ende der Nahrungskette am Kapitalmarkt.
Es sind vor allem die Kunden von der Zinsflaute betroffen, welche schon vor Jahren bei der Allianz eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. So sind zwar durch die Beiträge die Abschluss- und Verwaltungsgebühren der Allianz abbezahlt. Das große Geld, welches dem Verbraucher am Ende der Laufzeit zufließen soll, wird es leider nicht geben. Die Fonds werfen schlicht und einfach keinen Gewinn ab, einige sind sogar in die roten Zahlen gerutscht. Aus diesem Grund versuchen viele Kunden, so gut wie möglich aus den bestehenden Verträgen auszusteigen. Eine Kündigung der Lebensversicherung ist aufgrund des geringen Rückkaufwerts jedoch allzu oft keine Option. Viele enttäuschte Versicherungsnehmer nutzen deswegen den Widerspruchsjoker. Voraussetzung für den Widerspruchsjoker ist, dass Sie fehlerhaft oder gar nicht über Ihr Recht zum Widerspruch belehrt worden sind. Im Falle des erfolgreichen Widerspruchs darf die Versicherung zwar die Kosten für den Risikoschutz abziehen, im Gegenzug muss sie Ihnen jedoch Ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
Klagewelle gegen die Allianz
In der Vergangenheit versuchte die Allianz, die Klagewelle gegen sich und andere Lebensversicherer zu unterbinden. Die Allianz Leben zog bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter folgten jedoch der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2013 (Az. C-209-12) und entschieden zugunsten der Verbraucher. Betroffen waren von diesem Urteil laut dem Münchener Versicherungsriesen neun Millionen Allianz-Verträge mit einem Volumen von 62 Milliarden Beitragszahlungen. Die von der Allianz Lebensversicherungs-AG verwandten Widerspruchsbelehrungen weisen nach unserer Erfahrung bis in das Jahr 2008 häufig Angriffspunkte und klare Fehler auf. In manchen Belehrungen ist nicht ersichtlich, ob die Widerspruchsfrist nun 14 Tage oder einen Monat beträgt. In anderen Belehrungen soll der Verbraucher schriftlich seinen Widerspruch erklären. Entgegen der Belehrung genügt in den meisten Fällen jedoch ein Widerspruch in einfacher Textform (z.B. E-Mail). Für einen Laien ist es jedoch meist nur schwer zu erkennen, ob die Belehrung falsch ist. Hintergrund hierfür ist auch, dass es mehrere Gesetzesänderungen gab und somit in verschiedenen Zeiträumen verschiedene Anforderungen an die Belehrung gestellt werden müssen.
Widerspruch und Widerruf mit VON RUEDEN
VON RUEDEN vertritt als verbraucherschutzorientierte Kanzlei nicht nur die Kunden der Allianz Lebensversicherungs-AG, sondern auch Kunden anderer Versicherer. Unsere Größe und unsere Spezialisierung ermöglichen es uns, eine kostenlose Ersteinschätzung über die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung zu geben. Zudem berechnen wir den wirtschaftlichen Vorteil des Widerspruchs im Vergleich zur gewöhnlichen Kündigung. Senden Sie uns noch heute Ihre Unterlagen zu.
Nutzen Sie jetzt Ihr Widerspruchsrecht!