Volksbank-Kredit kündigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Wer seinen Immobilienkredit außerordentlich kündigen will, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) zahlen. Diese Zahlung entschädigt die kreditgebende Bank für die entgangenen Zinsen, die sie erhalten hätte, wenn der Kredit weitergeführt und vertragsgerecht bedient würde. Allerdings haben Banken – wie auch die Volksbank – fehlerhafte Kreditverträge geschlossen. Die darin enthaltene Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (auch Ablöseentschädigung genannt) ist in vielen Fällen unzureichend. In der Folge kann der Darlehensvertrag mit der Volksbank auch ohne Entschädigungszahlung gekündigt werden.

Keine VFE fällig, wenn Volksbank-Kreditvertrag fehlerhaft ist

Laut § 502 Absatz 2 Nummer 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Kreditnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die Angaben zur Berechnung der Entschädigung im Vertrag unzureichend sind.  Demnach müssen die Formulierungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung klar und verständlich sein. Das sind die Ausführungen in vielen Verträgen zu Immobilienkrediten der Volksbank allerdings nicht. Konkret betrifft das Ziffer 8 in den Immobiliardarlehensverträgen der Volksbank.

8 Angabe zur Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung (Ablöseentschädigung)

Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung (vergleiche Ziffer 7 dieses Vertrages) oder im Fall der außerordentlichen Kündigung auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (vergleiche Ziffer 8 Satz 2 der Allgemeinen Bedingungen für Kredite und Darlehen) hat der Darlehensnehmer der Bank denjenigen Schaden zu ersetzen, der dieser aus der vorzeitigen Rückzahlung entsteht. Der Berechnung dieses Schadens wird der Darlehensgeber die vom Bundesgerichtshof für zulässig befundene Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode zugrunde legen, welche davon ausgeht, dass die durch die Rückzahlung frei gewordenen Mittel laufzeitkongruent in Hypothekenpfandbriefen angelegt werden.

Danach wird berücksichtigt:

– Der Zinsverschlechterungsschaden als der finanzielle Nachteil aus der vorzeitigen Darlehensablösung, das heißt, die Differenz zwischen dem Vertragszins und der Rendite von Hypothekenpfandbriefen mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens entspricht. Die Differenz zwischen dem Vertragszins des abzulösenden Darlehens und der Hypothekenpfandbriefrendite ist um angemessene Beträge sowohl für ersparte Verwaltungsaufwendungen als auch für das entfallene Risiko des abzulösenden Darlehens zu kürzen. Die auf der Grundlage der so ermittelten Nettozinsverschlechterungsrate für die Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens sich ergebenden Zinseinbußen werden dann auf den Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung abgezinst. Dabei wird auch hier der aktive Wiederanlagezins, das heißt, die Renditelaufzeit kongruenter Hypothekenpfandbriefe zugrunde gelegt.

– Daneben wird der Kreditgeber ein angemessenes Entgelt für den mit der vorzeitigen Ablösung des Darlehens verbundenen Verwaltungsaufwands verlangen.

Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern oder im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Ziffer 8 in den Kreditverträgen der Volksbank

Kredit kündigen ohne VFE: Volksbank schloss mangelhafte Verträge

In den betreffenden Absätzen in Ziffer 8 des Volksbank-Kreditvertrags wird der Kreditnehmer unter anderem unzutreffend und fehlerhaft über die Zinserwartung belehrt.

Zudem verlangt die Volksbank laut Ihren Immobilienkredit-Verträgen einen Verwaltungsaufwand – zusätzlich zur fälligen Vorfälligkeitsentschädigung.  Mit der Forderung nach einer Verwaltungsgebühr verstößt die Volksbank gegen eine EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen.

Insgesamt berechtigen die unzureichenden Angaben über die Vorfälligkeitsentschädigung in den Darlehensverträgen die Volksbank nicht dazu, eine VFE zuzüglich etwaiger Verwaltungskosten zu verlangen. Diese fehlerhaften Passagen sind in den Immobilienkredit-Verträgen ab dem 21. März 2016 zu finden. Kreditnehmer sollten ihren Darlehensvertrag der Volksbank auf diese Fehler hin prüfen lassen, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen wollen. So lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, falls das finanzierte Haus verkauft oder der Vertrag aus anderen Gründen außerordentlich gekündigt werden soll.

Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei Volksbank zurückfordern

Wer bereits den Kreditvertrag gekündigt und eine VFE an die Volksbank gezahlt hat, kann sich die VFE in vielen Fällen zurückholen. Dabei darf die Vertragskündigung beziehungsweise die Zahlung der VFE nicht vor dem Jahr 2019 liegen, sonst sind Rückforderungsansprüche bereits verjährt. Bei Kündigungen im Jahr 2019 oder später können sich Darlehensnehmer mit fehlerhaftem Kreditvertrag die gezahlte VFE von der Volksbank erstatten lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Kreditnehmern eine kostenlose Erstberatung an, in der der Kreditvertrag der Volksbank auf die Mängel hin geprüft wird. Gern erklären wir Ihnen, ob Sie Ihren Kreditvertrag ohne VFE kündigen können, beziehungsweise ob Sie eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können. Nehmen Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern!

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