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Rechtsanwalt und Experte für Bankrecht
Wer seinen laufenden Immobilienkredit vorzeitig ablösen möchte, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung (kurz: VFE) an die Bank zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man die Immobilie verkaufen und den Kreditvertrag beenden will – oder aber, wenn ein bestehender Kredit aufgestockt werden soll. Diese Vorfälligkeitsentschädigung – im Falle der Nichtabnahme des Darlehens, auch Nichtabnahmeentschädigung genannt – entschädigt die kreditgebende Bank dafür, dass ihr die Zinsen für den gekündigten Kreditvertrag entgehen. Der Ausgleich dieses Zinsausfalls kostet den Kreditnehmern bares Geld. Doch es gibt nun eine Möglichkeit, wie man seine Baufinanzierung vorzeitig ablösen und dabei die Vorfälligkeitsentschädigung bzw. die Nichtabnahmeentschädigung sparen kann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat verbraucherfreundlich geurteilt: Nach der vorzeitigen Kündigung eines Immobiliendarlehens wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn der Kreditvertrag fehlerhaft ist. Denn: In vielen Darlehensverträgen für Immobilienkredite wurde die Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sehr intransparent formuliert. Diese Verträge haben diverse Banken ab dem 21. März 2016 geschlossen. Immobilienkreditverträge, die ab diesem Datum unterzeichnet wurden, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit mangelhaft und können gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Aktuell ist bekannt, dass unter anderem die folgenden Banken in ihren Kreditverträgen nicht ausreichend über die Berechnung der VFE informiert haben:
Wer einen solchen Immobilienkreditvertrag besitzt, sollte sich nun anwaltlich beraten lassen. Ein Anwalt für Bankrecht kann prüfen, ob der Kreditvertrag fehlerhaft und eine Kündigung ohne Nichtabnahmeentschädigung möglich ist.
Wer seinen Immobilienkredit schon gekündigt hat und den Zinsausfall bei der Bank bereits ausgeglichen hat, kann die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Das ist laut BGH möglich, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung im Jahr 2019 oder später gezahlt wurde. Andernfalls ist bereits eine Verjährung eingetreten. Auch wer seine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen möchte, sollte sich an einen Anwalt wenden. Dieser übernimmt die Kommunikation mit der Bank und fordert die VFE zurück.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN beschäftigt sich seit Jahren mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht und zählt zu den erfahrensten Kanzleien für Kreditwiderrufe und Kreditkündigungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Unsere Anwälte prüfen in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, ob Ihr Kreditvertrag für das Immobiliendarlehen fehlerhaft ist und ob Sie den Vertrag ohne VFE kündigen können. Natürlich helfen wir Ihnen auch gern dabei, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer Erfahrung!
"Meine Hausbank hat mir vor einigen Jahren eine sehr unvorteilhafte Immobilienfinanzierung verkauft. Jeden Monat ärgere ich mich schwarz, wenn ich die aktuellen Zinsen sehe. Der Anwalt hat mir hier geholfen, da die Bank wenig kooperativ war. Die monatlichen Raten konnte ich so um über 300€ senken. Super!"
Herr P. B.
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