Abmahnung Nimrod

Tipps und Hinweise zur Abwehr der Filesharing-Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte

Die Nimrod Rechtsanwälte, die ihren Sitz in der Emser Straße 9,10719 Berlin haben, versenden regelmäßig urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen sog. Filesharing Abmahnungen. Geschäftsführende Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Frederik Bockslaff, Jacob Scheffen. Zunächst stellt sich die Frage warum die Kanzlei Nimrod nicht Bockslaff & Scheffen heißt.

Die Kanzlei Nimrod ist offenbar nach dem altrorientalischen im Koran und der heiligen Bibel erwähnten Held und König benannt. In der Regel geht man jedoch davon aus, dass es sich um eine Sagengestalt handelt, in der unterschiedliche Mythen und historische Reminiszenzen zu einer archaischen Dichtungsfigur verschmolzen sind.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat sich die Abmahnungen der Nimrod Rechtsanwälte ein wenig genauer angesehen und zeigt Ihnen im Folgenden die Besonderheiten und Verteidigungsmöglichkeiten auf.

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Eröffnung des Filesharing Vorwurfes durch die Kanzlei Nimrod

Jedes Abmahnschreiben beginnt mit der Anzeige der Interessenvertretung der Partei und der Nennung des Titels, welcher unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht wurde; so auch die Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte.

Wer haftet bei erhalt einer Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte – Haften Eltern für Ihre Kinder bei Abmahnungen der Kanzlei Nimrod.

Sodann wird auf die Haftung als Täter und als sogenannter Störer eingegangen. Die Rechtsanwälte Nimrod weisen darauf hin, dass auch Ihre Kinder möglicherweise als Täter haften. „Mit Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder zivilrechtlich verantwortlich (vgl. § 828 BGB); auf die Strafmündigkeit mit 14 Jahren kommt es nicht an“, heißt es weiter in dem Abmahnschreiben von Nimrod. Diese Aussage kann von einem juristischen Laien leicht missverstanden werden. Es stimmt zwar, dass Kinder schon mit sieben Jahren zivilrechtlich verantwortlich sind, jedoch kommt eine Haftung nur in Betracht, soweit die Kinder die erforderliche Einsichtsfähigkeit zeigen. Diese ist bei einem siebenjährigen Kind regelmäßig noch nicht vorhanden.

Grundsätzlich ist es so, dass die Eltern für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder in Haftung genommen werden können. Allerdings haften die Eltern nicht, wenn sie die ihnen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet haben. Die Eltern müssen ihre Kinder über die Illegalität von Filesharing-Aktivitäten aufklären und ihnen Tauschbörsen-Aktivitäten verbieten. Soweit kein Anhaltspunkt für unerlaubtes Filesharing besteht, müssen die gesetzlichen Vertreter die Kinder nicht täglich kontrollieren (BGH, Urt. v. 15.11.2012, I ZR 74/12 „Morpheus“).

Anders ist es bei Urheberrechtsverletzungen, die ein volljähriges Kind begangen hat. Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der Haftung der Eltern entschieden, dass diese nicht für die Handlungen des erwachsenen Täters einzustehen haben. Das volljährige Familienmitglied ist vielmehr selbst für seine Handlungen verantwortlich und muss von dem Anschlussinhaber nicht darüber aufgeklärt werden, dass die Teilnahme an Filesharing-Aktivitäten illegal ist. Andere Voraussetzungen ergeben sich nur dann, wenn ein konkreter Anhaltspunkt hinsichtlich eines Missbrauchs des Internetanschlusses durch den Volljährigen vorliegt. Sodann obliegen dem Anschlussinhaber Aufklärungs- und Aufsichtspflichten. Wenn er gegen diese verstoßen sollte, haftet er als Störer (BGH, Urt. v. 08.01.2013, I ZR 169/12 „BearShare“).

Die Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Nimrod

Der Abmahnung liegt oft eine von den Nimrod Rechtsanwälten vorgefertigte Unterlassungserklärung bei, die sich aber nur auf den Fall bezieht, wenn Sie Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung sind. Außerdem ist die Unterlassungserklärung mit einem Vergleichsangebot verbunden und daher viel zu weitgehend. Wir raten Ihnen daher in jedem Fall davon ab, diese Unterlassungserklärung und den gleichzeitigen Vergleich zu unterschreiben. Wenn Sie diese Erklärung unterzeichnen, erkennen Sie die Schuld an und können nicht mehr die Forderung ganz oder teilweise abweisen. Sie entziehen sich folglich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten bei Abgabe der Unterlassungserklärung. Daher raten wir Ihnen, einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der Ihnen bei der Abänderung der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten helfen kann. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und auch kein gleichzeitiges Vergleichsangebot beinhalten. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Der von Nimrod Rechtsanwälte geforderte Schadenersatz

Soweit Sie Täter der erfolgten Urheberrechtsverletzung sind, kann die Nimrod Rechtsanwälte von Ihnen Schadensersatz verlangen. Laut Nimrod richtet sich die Höhe des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie. Es muss also ermittelt werden, zu welchem Preis der Rechteinhaberin Ihnen eine Lizenz erteilt hätte, die Ihnen die öffentliche Zugänglichmachung des abgemahnten Werkes erlaubt hätte. Dazu führt Nimrod in ihrem Schreiben beispielsweise aus: „Softwarelizenzen für den weltweiten Internetvertrieb eines hochwertigen Produkts sind sehr teuer. Daher kann ein Lizenzschaden von 5.000,00 € durchgesetzt werden“. Dieser Meinung folgt unser Team nicht. Der ermittelte Schadensersatz von 5.000,00 € ist überhöht. Außerdem ist fraglich, wie lange das Werk überhaupt angeboten wurde. Zudem kommt die Tatsache hinzu, dass es innerhalb des Filesharings unüblich ist, Lizenzverträge zu schließen und es daher keine vergleichbaren Fälle gibt, an denen man sich orientieren könnte.

Der von Nimrod Rechtsanwälte gewählte Gegenstandswert

Im Folgenden geht es um die Berechnung des Aufwendungsersatzanspruchs der Gegenseite. Am 09.10.2013 ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten. Die darin enthaltene Vorschrift § 97 a Abs. 3 UrhG bestimmt, dass der Anspruch auf Erstattung von anwaltlichen Abmahnkosten auf Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch von 1.000 Euro gedeckelt wird. Nimrod bestimmt aber einen Gegenstandswert der Unterlassung in Höhe von 30.000,00 Euro. Sie begründet diesen überhöhten Gegenstandswert damit, dass vorliegend § 97 a Abs. 3 S. 2 UrhG vorliegend keine Anwendung findet.

Dies ist aber nicht nachzuvollziehen, da das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken genau für solche Fälle geschaffen wurde. Ziel der Vorschrift ist es, Missstände im Rahmen urheberrechtlicher Abmahnungen zu beseitigen. Zwar sieht das Gesetz eine Ausnahme bei besonderen Umständen des Einzelfalls vor, in denen die Deckelung unbillig ist; jedoch ist bei einer „normalen“ urheberrechtlichen Abmahnungen – wie der vorliegenden – eine solche Ausnahme nicht ersichtlich. Der Beschluss des OLG München (OLG München, Beschluss vom 26.07.2011, 29 W 1268/11) , auf welchen sich Nimrod beruft, ist aufgrund des neuen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken höchst zweifelhaft und kann nicht mehr ohne Weiteres angewendet werden.

Was fordern die Nimrod Rechtsanwälte

Letztendlich kommt Nimrod zu dem Schluss, dass ihre Mandantschaft insgesamt einen Anspruch in Höhe von fast 7.000,00 € gegen Sie haben soll. Sodann wird Ihnen aber ein Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 € gemacht. Es erscheint sehr fragwürdig, dass die Nimrod Rechtsanwälte freiwillig nur noch ca. 1/8 ihrer Forderung von Ihnen ersetzt bekommen möchte. Möglicherweise stimmt die vorherige Rechnung der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten nicht. Lassen Sie daher die Abmahnung in jedem Fall von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen.

Was empfehlen wir Ihnen wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod erhalten haben?

Nach alldem raten wir Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte dazu:

  • In keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung der Nimrod Rechtsanwälte und das Vergleichsangebot zu unterzeichnen! So können Sie sich jegliche Verteidigungsmöglichkeiten selbst entziehen.
  • Keinen Kontakt mit den Nimrod Rechtsanwälten aufzunehmen!
  • Einen Rechtsanwalt, der sich auf Abmahnungen der Kanzlei Nimrod spezialisiert hat aufzusuchen und diesen mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche der Nimrod Rechtsanwälte beauftragen!
  • Zudem sollte festgestellt werden, ob in Ihrem Einzelfall eine Täter- oder Störerhaftung vorliegt oder es sogar zu einer Haftungsbefreiung kommt. Weiterhin sollte der von Ihnen aufgesuchte Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren.
  • Wahren Sie die Frist und handeln Sie innerhalb dieser!

Haben Sie auch eine Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte erhalten? Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren Fall erläutern können und wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben.

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