Wie muss eine Kündigung dem Vermieter zugestellt werden?

  • Schriftliche Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist nicht rechtswirksam.
  • Eigenhändige Unterschrift: Das Kündigungsschreiben muss vom Mieter eigenhändig unterschrieben sein.
  • Zustellungsmöglichkeiten:Per Einschreiben mit Rückschein
  • Fristgerechte Zustellung: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat noch für die Kündigungsfrist mitzählt. Samstage gelten als Werktage.
  • Doppelte Zustellung: Es wird empfohlen, sowohl eine elektronische als auch eine Papierkopie zu senden, sofern der Mietvertrag keine spezifische Zustellungsart vorschreibt.
  • Kopie aufbewahren: Der Mieter sollte unbedingt eine Kopie des Kündigungsschreibens für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
  • Zugangsnachweis: Um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können, ist eine nachweisbare Zustellungsart wie Einschreiben mit Rückschein ratsam.

    Die schriftliche und nachweisbare Zustellung der Kündigung ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Kündigung wirksam ist.

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