Widersprüche und Fristen bei der Nebenkostenabrechnung
Hier sind die wichtigsten Punkte zu Widersprüchen und Fristen bei der Nebenkostenabrechnung:
- Widerspruchsfrist:
- Mieter haben 12 Monate Zeit, um gegen eine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen.
- Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Abrechnung.
- Form des Widerspruchs:
- Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
- Es empfiehlt sich, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
- Begründung des Widerspruchs:
- Der Widerspruch sollte konkret begründet werden.
- Allgemeine Floskeln oder unbegründete Behauptungen reichen nicht aus.
- Zahlungsfrist:
- Trotz Widerspruch gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen für Nachforderungen.
- Bei Widerspruch sollte unter Vorbehalt gezahlt werden.
- Frist für die Erstellung der Abrechnung:
- Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zu erstellen.
- Bei Verspätung verfällt der Anspruch auf Nachzahlungen.
- Belegeinsicht:
- Mieter haben das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu verlangen.
- Dies sollte innerhalb der 12-monatigen Widerspruchsfrist erfolgen.
- Korrektur durch den Vermieter:
- Der Vermieter kann die Abrechnung innerhalb der 12-Monatsfrist korrigieren.
- Nach Ablauf der Frist sind nur noch Korrekturen zugunsten des Mieters möglich.
- Verjährungsfrist:
- Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung verjähren nach 3 Jahren.
Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und die Fristen beachten, um ihre Interessen bei der Nebenkostenabrechnung zu wahren.