Welche ordentlichen Kündigungsfristen gelten für Mieter
- Grundsätzliche Kündigungsfrist:Mieter können mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
- Konstante Frist:Die dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter bleibt unabhängig von der Mietdauer gleich. Sie verlängert sich nicht, auch nicht bei langjährigen Mietverhältnissen.
- Fristberechnung:Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat noch mitgezählt wird.
- Schriftform:Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig durch alle Mieter unterschrieben sein.
- Sonderfälle:Bei möblierten Zimmern oder Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch können kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.
- Befristete Mietverträge:Bei befristeten Mietverträgen hängt die Kündigungsmöglichkeit von den Vereinbarungen im Vertrag ab.
- Sonderkündigungsrechte:Bei Mieterhöhungen oder Modernisierungsankündigungen haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Fristen gesetzlich geregelt sind und in der Regel nicht zu Ungunsten des Mieters verändert werden können.