Kann ich die Miete kürzen, wenn sich Schimmel im Kellerbereich bildet?

  1. Grundsätzliche Möglichkeit:
    Ein feuchter oder schimmeliger Keller kann als Mangel der Mietsache angesehen werden und somit einen Grund für eine Mietminderung darstellen.
  2. Höhe der Mietminderung:
  • Bei Schimmel im Keller sind Mietminderungen von bis zu 10% möglich (AG Bergheim, 12.04.2011, Az. 28 C 147/10).
  • Für einen feuchten Keller, der als Hobbyraum genutzt wird, wurde eine Mietminderung von 10% zugelassen (AG Berlin-Charlottenburg, 13.03.2013, Az. 211 C 6/13).
  • Wenn der Keller nur als Abstellraum dient, wurde eine Minderung von 5% akzeptiert (LG Berlin, 18.06.2014, Az. 65 S 70/14).
  1. Voraussetzungen:
  • Der Schimmelbefall muss dem Vermieter gemeldet werden.
  • Dem Vermieter muss eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden.
  • Der Mieter darf den Schimmel nicht selbst verursacht haben (z.B. durch falsches Lüften).
  1. Einschränkungen:
  • Bei Altbauten kann es sein, dass ein gewisser Grad an Feuchtigkeit im Keller als normal angesehen wird.
  • Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich und hängt oft vom Einzelfall ab.
  1. Vorgehen:
  • Schimmelbefall dokumentieren (Fotos, Beschreibung)
  • Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter
  • Ggf. Beratung durch Mieterverein oder Anwalt zur angemessenen Höhe der Mietminderung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mietminderung immer vom Einzelfall abhängt und im Streitfall ein Gericht darüber entscheiden kann. Eine ungerechtfertigte oder zu hohe Mietminderung kann zu Problemen mit dem Vermieter führen.

Wir sind bekannt aus