Welche Handwerkerleistungen kann ich als Mieter von der Steuer absetzen und welche nicht?
Als Mieter können Sie folgende Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen:
- Wartung und Austausch von Zählern
- Schornsteinfegerkosten
- Wartungsarbeiten an Heizung und Wasserversorgung
- Dachrinnenreinigung
- Wartung der Feuermelder und Rauchwarnmelder
- Austausch von Verbrauchszählern
- Heizungswartung
- Reparaturen in der Wohnung oder am Haus
- Malerarbeiten und Renovierungen
Nicht absetzbar sind dagegen:
- Materialkosten (nur die Arbeits- und Fahrtkosten sind absetzbar)
- Neubaumaßnahmen oder Erweiterungen
- Komplett neue Installationen (z.B. erstmaliger Einbau einer Heizungsanlage)
Wichtige Regeln für den Steuerabzug:
- 20% der Arbeitskosten können abgesetzt werden, maximal 1.200 Euro pro Jahr
- Die Leistungen müssen in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeführt sein
- Zahlungen müssen per Überweisung oder Lastschrift erfolgt sein, Barzahlungen werden nicht anerkannt
- Sie müssen nicht selbst Auftraggeber sein, es reicht wenn die Kosten über die Nebenkostenabrechnung an Sie weitergereicht werden
- Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege auf, falls das Finanzamt Nachweise verlangt
- Tragen Sie die Beträge in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ Ihrer Steuererklärung ein
Durch sorgfältige Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung und Eintragung der absetzbaren Handwerkerleistungen können Sie einen Teil dieser Kosten über die Steuererklärung zurückerhalten.