Was sind die häufigsten Gründe für Widersprüche gegen die Nebenkostenabrechnung?
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- Verspätete oder fehlende Abrechnung:
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Bei Versäumnis können Mieter Nachforderungen zurückweisen. - Abrechnung nicht umlagefähiger Kosten:
Häufig werden Kosten abgerechnet, die nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen, wie:
- Verwaltungskosten
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Kosten für Rücklagen
- Fehlerhafte Verteilerschlüssel:
Die Verteilung der Kosten muss dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel entsprechen. Häufige Fehler sind:
- Falsche Wohnflächenangaben
- Unzulässige Änderungen des Verteilerschlüssels
- Unvollständige oder unklare Abrechnung:
Fehlende wichtige Angaben wie Gesamtkosten, Erläuterung des Verteilerschlüssels oder Berechnung des Mieteranteils. - Fehler bei der Heizkostenabrechnung:
- Falsche Verteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten
- Abrechnung von Reparaturkosten als Wartungskosten
- Nichtberücksichtigung von Leerstand oder Gewerbe:
Kosten für leerstehende Wohnungen oder Gewerbeeinheiten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. - Falscher Abrechnungszeitraum:
Besonders bei Mieterwechsel wird oft der falsche Zeitraum abgerechnet. - Nichtberücksichtigung von Vorauszahlungen:
Geleistete Vorauszahlungen müssen korrekt von den Gesamtkosten abgezogen werden. - Rechenfehler oder Zahlendreher:
Einfache mathematische Fehler, die zu falschen Ergebnissen führen. - Doppelte Abrechnung von Kosten:
Wenn bestimmte Posten versehentlich zweimal berechnet werden.
Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung sorgfältig auf diese Punkte prüfen und bei Fehlern innerhalb von 12 Monaten schriftlich Widerspruch einlegen.