Darauf sollten Sie bei Ihrer Nebenkostenabrechnung achten

  • Fristgerechte Zustellung:
    Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
  • Vollständigkeit und Übersichtlichkeit:
    Die Abrechnung muss alle erforderlichen Angaben enthalten wie Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Berechnung des Mieteranteils.
  • Umlagefähige Kosten:
    Nur im Mietvertrag vereinbarte und gesetzlich zulässige Kosten dürfen umgelegt werden. Reparatur- und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
  • Korrekter Verteilerschlüssel:
    Die Kostenverteilung muss dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel entsprechen.
  • Berücksichtigung von Vorauszahlungen:
    Die geleisteten Vorauszahlungen müssen korrekt verrechnet sein.
  • Warmwasserkosten:
    Diese müssen nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, nicht geschätzt.
  • Heizkostenabrechnung:
    Prüfen Sie die korrekte Verteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten.
  • Berücksichtigung von Leerstand und Gewerbe:
    Kosten für leerstehende Wohnungen oder Gewerbeeinheiten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
  • Richtiger Abrechnungszeitraum:
    Besonders bei Mieterwechsel ist auf den korrekten Zeitraum zu achten.
  • Wirtschaftlichkeit:
    Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und unnötige Kosten zu vermeiden.

    Bei Zweifeln haben Sie das Recht auf Einsicht in die Originalbelege. Nutzen Sie im Zweifelsfall die 12-monatige Widerspruchsfrist und holen Sie sich professionelle Hilfe, z.B. von einem Mieterverein oder spezialisierten Anwalt.

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