Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?
Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben der Grundmiete bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses anfallen. Sie werden auch als Betriebskosten bezeichnet und setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Heizkosten und Warmwasser
- Wasser- und Abwassergebühren
- Müllabfuhr
- Grundsteuer
- Hausmeisterkosten
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Gebäudeversicherung
- Aufzugskosten (falls vorhanden)
- Beleuchtung und Reinigung von Gemeinschaftsräumen
- Schornsteinfeger
- Gartenpflege bei Mehrfamilienhäusern
Wichtige Punkte zu Nebenkosten:
- Sie werden meist monatlich als Pauschale oder Vorauszahlung zusammen mit der Grundmiete gezahlt.
- Am Ende des Jahres erfolgt eine Nebenkostenabrechnung, bei der zu viel gezahlte Beträge erstattet oder Nachzahlungen fällig werden können.
- Die Höhe der Nebenkosten kann je nach Wohnung, Gebäude und Region stark variieren.
- Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und bei Unklarheiten Einsicht in die Belege zu verlangen.
Es ist wichtig, bei der Wohnungssuche nicht nur die Grundmiete, sondern auch die Höhe der Nebenkosten zu berücksichtigen, da diese einen erheblichen Teil der Gesamtmietkosten ausmachen können.