Frankfurt – Der App-Dienst Uber muss seine Mietwagen-Aktivitäten in Deutschland einstellen: Das Landgericht Frankfurt hat dem US-Unternehmen untersagt, in Deutschland Beförderungsaufträge an Mietwagen-Unternehmer zu vermitteln. Taxi Deutschland – ein Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen – hatte auf Unterlassung geklagt und bekam in allen Punkten Recht.
Die Vermittlung von Fahrten in ihrer derzeitigen Form per Uber-App ist nach Auffassung des Landgerichts wettbewerbswidrig.
Verbot mit sofortiger Wirkung
2015 hatte das Landgericht Frankfurt bereits die App „Uber Pop“ verboten, mit der Fahrten an Privatfahrer vermittelt wurden. Diesmal ging es um die neue Uber-App, über die in einigen deutschen Städten Fahrten mit Mietwagenfahrern gebucht werden können. Das Verbot der App gilt ab sofort.
Weil Uber wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen musste, gebe es keine Umstellungsfrist, so eine Justizsprecherin. Das Unternehmen kann allerdings beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, kündigte ein Uber-Sprecher an.
Taxifahrer haben Grund zur Freude
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann, freut sich über das Urteil: „Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist. Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.“
Uber sieht das anders: Aus Sicht des Unternehmens wurden nur einzelne Aspekte seines Vermittlungsmodells beanstandet. Uber arbeite in Deutschland ausschließlich mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammen. „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, so ein Uber-Sprecher.
Uber fehlt die Konzession zur Personenbeförderung
Uber ist laut LG Frankfurt als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz“ anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. „Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht“, begründete die Vorsitzende Richterin Annette Theimer das Urleil.
Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft entscheidend sei die Sichtweise der Fahrgäste. Uber nehme die Aufträge entgegen, wähle die Fahrer aus und bestimme den Fahrpreis. Deshalb sei Uber mehr als ein Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer.
Es fehle Uber an einer eigenen Mietwagenkonzession, die für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer notwendig sei. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, so die Vorsitzende Richterin.
Mietwagenunternehmen nicht ausreichend kontrolliert
Außerdem dürfe Uber nur Beförderungsanfragen ausführen, die am Dienstsitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt nämlich unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer – im Gegensatz zu Taxis – nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.
Die klagende Taxivereinigung hatte Testfahrten durchgeführt, die zeigten, dass Mietwagenfahrer sich nicht daran halten. Uber-Fahrer nehmen auch selbstständig Beförderungsaufträge an, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz.
Dass Uber seine Mietwagenunternehmen auffordert, die gesetzlichen Regeln einzuhalten, genügt dem Gericht es nicht. Uber habe die Mietwagenfirmen nicht ausreichend kontrolliert, so die Kammer. Zudem hätten die Uber-Fahrer auch gegen die sogenannte Rückkehrpflicht verstoßen, derzufolge sie nach der vermittelten Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.
Jahrelanger Streit zwischen Uber und Taxiunternehmen
Uber und Vertreter der Taxibranche streiten schon seit Jahren immer wieder vor deutschen Gerichten. Der genossenschaftliche Zusammenschluss Taxi Deutschland hatte schon 2016 durchgesetzt, dass die über Uber Pop vermittelte Beförderung von Privatpersonen gerichtlich untersagt wurde. Der Fahrdienst, bei dem Privatleute in ihren Autos Kunden befördert haben, wurde verboten. Auch in vielen anderen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, weil das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.
Mit Uber X hatte das Unternehmen erneut versucht, sich in deutschen Großstädten zu behaupten. Doch auch das scheint jetzt Vergangenheit zu sein. Ein guter Tag für den Bundesverband Taxi und Mietwagen: Mit dem Urteil werde den kontinuierlichen Gesetzesverstößen von Uber in Deutschland ein Riegel vorgeschoben, so der Geschäftsführer des Verbands, Michael Oppermann.