Private Krankenversicherer erhöhen regelmäßig ihre Beiträge, doch nicht immer ist das rechtens. Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) eröffnen vielen Versicherten die Chance auf eine Beitragserstattung. Weil Rückzahlungsansprüche verjähren können, sollten Betroffene ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Viele Ansprüche auf Rückerstattung überzahlter Prämien verjähren zum 31. Dezember.
Die Prämienerhöhung einer privaten Krankenversicherung ist an strenge Regeln gebunden: Sie kann unter Umständen als unwirksam erachtet werden, was eine Pflicht zur Beitragsrückerstattung des Krankenversicherers auslöst. Zahlreiche private Krankenversicherungen haben über Jahre ihre Beiträge erhöht und die Erhöhungen in vielen Fällen zu pauschal und nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben begründet. Solche Erhöhungen zulasten der Privatversicherten sind daher unwirksam.
In welchen Fällen können sich PKV-Versicherte Beiträge erstatten lassen?
Wer als Versicherter in der Vergangenheit zu viel bezahlt hat, kann das zu viel gezahlte Geld plus Zinsen zurückfordern. Das hat der BGH mit zwei Urteilen vom 16. Dezember 2020 entschieden (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). In beiden Fällen ging es um Prämienerhöhungen der Axa aus den Jahren 2014 bis 2017. Ein Standardschreiben ohne Angabe, welche Grundlage der Berechnung sich konkret verändert hat, reiche nicht, so der BGH.
Damit ist für PKV-Versicherte rechtssicher geklärt, dass sie überzahlte Beiträge und Prämien zurückfordern können. Inzwischen haben auch schon mehrere andere Gerichte Versicherer zur Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge verurteilt.
Gründe für eine unwirksame Beitragserhöhung
Oft sind Beitragserhöhungen einer PKV nicht ausreichend begründet. Laut BGH reicht ein Standardschreiben ohne weitere Angaben nicht aus. Folgende Faktoren können eine Beitragserhöhung unwirksam machen:
- Keine ausreichende Begründung: Der Krankenversicherer muss die Beitragserhöhung begründen. Unvollständige Begründungen für Erhöhungen sind bereits aus formalen Gründen unwirksam.
- Zu niedrig kalkulierte Tarife: Oft werden Neukunden mit besonders günstigen Tarifen angeworben. Um dennoch auf eine ausreichende Berechnungsgrundlage zu kommen, werden die Prämien kurz nach Vertragsabschluss angehoben. Solche Beitragserhöhungen können unwirksam sein.
- Nichteinhaltung der Schwellenwerte: Versicherer dürfen ihre Beiträge nur anpassen, wenn sie darlegen können, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung ihrer Versicherten steigen. Die Versicherung darf die Beiträge erst erhöhen, wenn die Krankheitskosten um mehr als zehn Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen. Andernfalls ist die Erhöhung unwirksam.
Wann verjähren Ansprüche auf eine Rückerstattung der PKV-Beiträge
Betroffene sollten nicht zu lange damit warten, ihre Forderungen auf Rückerstattung der überzahlten Beiträge geltend zu machen: Rückzahlungsansprüche können verjähren. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung nach Ablauf einer bestimmten Frist die Rückzahlung verweigern darf, obwohl ein Rückforderungsrecht besteht.
Für einen Anspruch auf Beitragserstattung bei unwirksamen Prämienerhöhungen gilt mindestens die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Möglicherweise gilt auch eine Verjährungsfrist von zehn Jahren nach § 199 Abs. 4 BGB. Das ist rechtlich allerdings noch nicht abschließend geklärt. Beginn der Verjährungsfrist ist in jedem Fall das Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf die Rückzahlung entstanden ist.
Ein im Jahr 2018 entstandener Anspruch verjährt demnach mit Ablauf des Jahres 2021, wenn eine dreijährige Verjährungsfrist gilt. Wenn Gerichte der Ansicht sind, dass eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gerechtfertigt ist, können jetzt noch Überzahlungen aus dem Jahr 2011 zurückgefordert werden.
Jetzt Beitragserhöhung überprüfen lassen und Geld zurückfordern!
Sind Sie als Versicherter in einer privaten Krankenversicherung von Beitragserhöhungen betroffen? Nach den BGH-Urteilen kann es sich lohnen, die Beitragserhöhung seiner privaten Krankenversicherung überprüfen zu lassen und überzahlte Prämien zurückzufordern. In einem gerichtlichen Verfahren muss der Versicherer beweisen, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Prämienerhöhung vorliegen.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat sich auf die Rückforderung von überzahlten Beiträgen an private Krankenversicherungen spezialisiert. Sollte Ihre PKV in den letzten Jahren Ihre Beiträge erhöht haben, nutzen Sie gern unseren kostenlosen Erstcheck. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall ein Rückzahlungsanspruch besteht und ob eine Klage erfolgversprechend ist. Je nach Einzelfall können zu viel gezahlte Beiträge und Prämien der letzten zehn oder drei Jahre zurückgefordert werden. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und reichen auf Wunsch Klage bei Gericht ein. Lassen Sie uns prüfen, ob Sie zu viel gezahlt haben und holen Sie sich Ihr Geld zurück!