Depressionen und Co. in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Das moderne Arbeitsleben ist geprägt von täglichen Herausforderungen. Insbesondere die Herausforderungen an die psychische Belastbarkeit steigen ständig. Ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft tun ihr Übriges dazu. Statistisch leisten Arbeitnehmer in Deutschland rund 1,7 Milliarden Überstunden. Das sind pro Arbeitnehmer rund fünf Stunden pro Woche. Auch im Privatleben steigen die Herausforderung an die psychische Belastbarkeit. Auch hier ist ständige Erreichbarkeit ein Muss. Die Betreuung von Kindern und das allgemeine Management des Haushalts werden ebenfalls immer komplexer und anspruchsvoller. Das Motto lautet stets: „höher, schneller, weiter“.

Da ist es nicht verwunderlich, dass nicht jeder der wachsenden Belastung standhält. Einige wenige genießen die Vorzüge, sich sowohl die Arbeitszeit und Leistung sowie das Privatleben selbstbestimmt organisieren zu können. Die Mehrzahl der Angestellten und Arbeiter genießen diese Vorzüge jedoch nicht. Eine vernünftige Work-Life-Balance ist in den meisten Fällen kaum möglich. Halten diese Stresssituationen an, drohen ernsthafte psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depressionen.

Auch posttraumatische Belastungsstörungen können in Stresssituationen verstärkt zu Tage treten. Waren in früherer Zeit noch körperliche Gebrechen und Leiden fast ausschließlich der Grund für eine Berufsunfähigkeit, steigt der Anteil der Fälle in denen eine psychische Erkrankung als Ursache für die Berufsunfähigkeit vorliegt. Schon heute befinden sich die psychischen Erkrankungen auf Platz Zwei der Gründe für Berufsunfähigkeit.

Folgen der Belastung

Der Krankheitsverlauf von psychischen Erkrankungen gestaltet sich in der Regel schleichend. Zunächst liegen Erschöpfungszustände und Motivationslosigkeit vor. Erhält der Betroffene hier keine Hilfe, steigern sich diese Zustande schnell. Erschöpfung und fehlende Motivation erhöhen zusätzlich den Leistungsdruck von außen und innen und führt wiederum zu einer Verminderung der Motivation.

Spätestens in diesem Stadium kommen meist noch weitere Probleme mit Kollegen und Vorgesetzten hinzu. Die Verfassung der Betroffenen wird oft nicht richtig war genommen, sondern eher als Drückebergerei oder schlicht Faulheit abgetan. Nicht selten kommt es in diesen Situationen zu Ausgrenzungen und Mobbing. Am Ende dieser Spirale stehen handfeste psychische Erkrankungen. Wenn es erst einmal so weit ist, sind die Betroffenen in der Regel nicht mehr fähig ihren Beruf auszuüben. Schnell drohen finanzielle Einbußen die auch existenzbedrohend sein können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen um die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzumildern. Die vertragsgemäße Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betreffende infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mehr als der Hälfte und mindestens für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr ausüben kann. Bei spürbaren psychischen Erkrankungen liegt in der Regel Berufsunfähigkeit vor. In diesem Fall leistet die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme in Form einer Rente. Darüber hinaus stellt die Versicherung den Betreffenden von der Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge frei.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

In rund einem Drittel zahlen die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht die vertragliche Leistung. Besonders bei psychischen Erkrankungen verweisen Versicherungen darauf, dass schon gar keine Krankheit vorliegt oder diese die Berufsfähigkeit jedenfalls nicht so stark einschränkt, das eine Leistungspflicht der Versicherung besteht. Tatsächlich sind psychische Erkrankungen relativ schwer zu diagnostizieren. Dies gelingt nur über einen zeitaufwendigen Diagnoseprozess bei einem Facharzt.

Auch der Nachweis, dass die psychische Erkrankung die Berufsfähigkeit zu mindestens der Hälfte einschränkt, gestaltet sich zuweilen schwierig. Gerade bei „schubartigen“ psychischen Leiden gelingt dieser Nachweis nur schwer. Teilweise nutzen die Versicherungen diese Umstände um die Leistung hinauszuzögern. Für den Betroffenen stellt diese Situation, insbesondere in Anbetracht der ohnehin angespannten psychischen Verfassung eine deutliche Belastungsprobe dar. Einige Versicherte halten dieser Situation nicht stand. Sie resignieren und verzichten teilweise sogar auf ihre Ansprüche.

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