Bußgeldkatalog, Emissionen, Benzinpreise und Führerscheinprüfung: Zum Jahreswechsel kommen auf Autofahrer einige Änderungen zu. Am neuen Bußgeldkatalog wird noch gefeilt, aber Bundesregierung und Länder dürften sich 2021 wohl endlich zu einem Kompromiss bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) durchringen. Andere Neuerungen und Gesetzesänderungen rund ums Auto wie Änderungen bei der Führerscheinprüfung und eine Erhöhung der Treibstoffkosten stehen bereits fest und treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Der neue Bußgeldkatalog
Wegen eines Formfehlers gilt derzeit noch immer der alte Bußgeldkatalog, obwohl die Novelle der StVO längst beschlossen und seit April dieses Jahres auch kurz in Kraft war. Doch weil das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt wurde, sind die neuen Regelungen schon im Juli wieder einkassiert worden und in den Bundesländern galt wieder die zuvor gültige StVO. Seitdem suchen die Bundesregierung und die Länder nach einem Kompromiss für den neuen Bußgeldkatalog. Wenn die Mehrheit sich für die geplanten Neuerungen entscheidet, gelten 2021 unter anderem höhere Strafen für Raser und für Autofahrer, die Radfahrer gefährden.
Höhere Spritkosten und strengere Emissionsgrenzwerte
Beschlossen sind für 2021 schon einige Änderungen bezüglich der Kfz-Steuer, der zulässigen Emissionen und der Spritkosten. Der Preis für Öl und Diesel wird ab 2021 um 7,9 Cent pro Liter erhöht und Benzin kostet pro Liter 7 Cent mehr. Gesetzliche Grundlage für die Preiserhöhung ist das Erste Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.
Wer ein Auto mit hohem Spritverbrauch fährt, zahlt auch bei der Kfz-Steuer künftig mehr: Der CO2-Aufschlag macht das Fahren von neu zugelassenen Autos mit mehr als 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer teurer. Dieser Wert ist allerdings nicht für jeden Neuwagen verbindlich. Es geht darum, dass der Flottengrenzwert den Wert von 95 g/km nicht übersteigt. Der Flottengrenzwert ist der Durchschnittswert aller in der EU in einem Jahr zugelassenen Autos einer Marke. Auch die Regeln für den NOx-Ausstoß werden im neuen Jahr verschärft. Die Grenzwerte gelten dann auch für Motorräder: Für alle neu zugelassenen Motorräder gilt ab Januar 2021 die Euro 5-Norm. Euro-4-Lagerbestände dürfen aber unter bestimmten Bedingungen noch verkauft werden.
Pendler werden im neuen Jahr entlastet: Ab dem 21. Kilometer steigt die Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent pro Kilometer, und zwar unabhängig vom Verkehrsmittel, das für den Arbeitsweg genutzt wird. Beim Kauf von Elektroautos oder Plug-in-Hybriden gibt es weiterhin die vom Staat bereitgestellte Umweltprämie. Es gilt allerdings wieder die übliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent, die im Zuge der Corona-Krise bis Ende 2020 auf 16 Prozent herabgesetzt wurde.
Haftpflichtversicherung erhöht sich 2021 für viele Autos
Die Einstufung in die Typklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung ändert sich 2021 für viele Autos. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt mit, dass rund 6,1 Millionen Versicherte (15 Prozent) in eine höhere Klasse eingestuft werden. 4,6 Millionen Versicherte (11 Prozent) werden dagegen niedriger eingestuft. Die Typklasse wird nach Schäden und Reparaturkosten ermittelt, die ein Automodell verursacht. Sind die Kosten niedrig, wird das Auto runtergestuft. Steigen die Kosten für Schäden, setzen die Versicherungen die Kosten für das Modell entsprechend höher an.
Längere Führerscheinprüfung ab 2021
Wer 2021 die praktische Führerscheinprüfung ablegt, muss etwas mehr Zeit dafür einplanen: Der Aufgabenkatalog für die Fahrprüfung wird erweitert und während der Fahrt ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt. Am Ende der Prüfungsfahrt erhält der Prüfling außerdem ein Feedbackgespräch. Die Prüfungsdauer wird sich dadurch um etwa zehn Minuten verlängern, davon entfallen aber nur etwa fünf Minuten auf die reine Fahrzeit.
Diese „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP)“ gilt für alle Führerscheinklassen. Die fahrrelevanten Aufgaben und die Bewertungskriterien sollen für eine objektive und transparente Führerscheinprüfung sorgen. „Mit dem neuen Verfahren schaffen wir ausführliche Standards – vom elektronischen Prüfprotokoll bis zum Feedbackgespräch. Das sind klare Vorgaben für mehr Verkehrssicherheit“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zu den Neuerungen.
Die Fahrerlaubnisklasse B kann ab Januar 2021 auch bei der Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe unbeschränkt erteilt werden. Dafür müssen allerdings zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden. Die Fahrschule bescheinigt dem Führerscheinanwärter, dass er auch ein Schaltfahrzeug sicher fahren kann.
Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden
Die Europäische Union verlangt, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine umgetauscht werden – und zwar nach einem bestimmten Zeitplan, gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen der Fahrer und dem Ausstellungsdatum. Führerscheine werden dadurch fälschungssicher und können in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden. Sie bekommen außerdem ein Ablaufdatum von 15 Jahren. Durch das Ablaufdatum verliert das Dokument seine Gültigkeit, aber der Halter behält seine Fahrerlaubnis.
Im Laufe des Jahres 2021 müssen Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und deren Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, ihren Führerschein bei der für den Wohnort zuständigen Führerscheinstelle umtauschen. Der Umtausch soll 25 Euro kosten.
Ab 2021 höhere Strafen für Gaffer
Zum Jahresstart 2021 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, durch die das Fotografieren und Filmen von Unfalltoten bestraft werden kann. Gaffer müssen ab dem neuen Jahr mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer hohen Geldstrafe rechnen. Paragraph 201 a StGB hat bisher nur lebende Personen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt.
Was bleibt? Bei Verstößen gegen die StVO drohen auch 2021 Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote. Doch laut Experten ist fast jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft und damit angreifbar. Dann haben Verkehrssünder die Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch. Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Online-Check! In vielen Fällen lassen sich Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote vermeiden. Wir finden heraus, ob sich ein Widerspruch in Ihrem Fall lohnt.