Von O bis O: Noch im Oktober auf Winterreifen wechseln?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Wann sollte man am besten den Reifenwechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt machen? Eine Faustregel lautet: Von O bis O – von Oktober bis Ostern – sollte man mit Winterreifen fahren, also wären jetzt die Winterreifen dran. Eine gesetzliche Vorschrift für den Zeitpunkt des Reifenwechsels gibt es allerdings nicht. Die beiden Eckdaten lassen sich heute nicht mehr so eindeutig festlegen. Im Oktober und zu Ostern kann es sowohl sehr mild als auch kalt und glatt sein.

Autofahrer sollten daher den Wetterbericht im Blick haben, wenn es um die Frage nach den passenden Reifen geht. Ab Herbst drohen Kälteeinbrüche, mit denen Sommerreifen überfordert sein können. Frost, Eis und Schnee kommen ja manchmal ziemlich plötzlich. Wer dann ohne Winterreifen unterwegs ist, kann ins Schlittern geraten. Bei Winterreifen kommt eine andere Gummimischung zum Einsatz als bei Sommerreifen. Sie bieten dadurch auf frostigem Untergrund einen besseren Grip, der den Bremsweg im Vergleich zu Sommerreifen deutlich verkürzt.

Winterreifen lieber zu früh als zu spät aufziehen

Im Zweifel ist es auf jeden Fall sicherer, die Winterreifen zu früh aufzuziehen. Winterreifen sind nämlich nicht nur bei Schnee und Eis sinnvoll; dank ihrer Gummimischung und ihres Profils bieten sie auch bei Temperaturen im einstelligen Plusbereich eine bessere Bodenhaftung als Sommerreifen.

Spätestens wenn sich auch nur vorübergehend winterliche Straßenverhältnisse einstellen, sollten die Winterreifen aufgezogen sein. Das kann im Herbst ganz plötzlich über Nacht passieren. Wer vom ersten Bodenfrost überrascht wird, sollte sein Auto mit Sommerreifen stehen lassen – auch wenn in Deutschland keine Winterreifenpflicht besteht.

Ohne Winterreifen erwischt: Welche Bußgelder drohen?

Zum Reifenwechsel schreibt die Straßenverkehrsordnung seit dem 1. Mai 2006 vor, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen die „passende Ausrüstung“ nutzen müssen. Das bedeutet, bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Reifen aufgezogen sein, die das Schneeflockensymbol tragen, sonst könnte ein Verwarngeld von 20 Euro fällig werden.

Wenn man bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen ins Rutschen kommt, drohen ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer den Verkehr behindert, weil er sich ohne Winterreifen im Schnee festgefahren hat, muss sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch ein Unfall mit Sommerreifen kann teuer werden, weil eine Mithaftung ausgesprochen werden kann. Dazu kommen ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Andere Länder, andere Vorschriften

In einigen europäischen Ländern gelten zum Teil andere Regeln. So gibt es etwa in Österreich zwar ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate, aber sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen, sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben – also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Diese Pflicht gilt von 1. November bis 15. April des Folgejahrs. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss oft ziemlich tief in die Tasche greifen: Es drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld.

In Italien sind die Bestimmungen nicht einheitlich. Jede Provinz kann selbst darüber entscheiden, welche Regelungen gelten. In weiten Teilen Italiens gibt es zwar keine Winterreifenpflicht, die erforderliche Bereifung kann jedoch durch Schilder kurzfristig angezeigt werden.

Auch beim Reifenprofil gibt es unterschiedliche Vorschriften. In Deutschland sind mindestens 1,6 Millimeter Pflicht, während es im bergigen Österreich mindestens vier Millimeter sein müssen. Wer also in Richtung Alpen unterwegs ist, sollte sich vorher über die gelten Bestimmungen informieren und falls erforderlich Winterreifen aufziehen oder Schneeketten mitnehmen.

Welche Winterreifen sind die richtigen?

Wer den Reifenwechsel in der Werkstatt durchführen lässt, sollte rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Nach dem ersten Schneefall könnte es sonst eng werden. Wurden die Reifen in der Werkstatt aufbewahrt, informieren die Mitarbeiter ihre Kunden in der Regel über den Zustand der Reifen. Wer sie zu Hause in der Garage oder im Keller gelagert hat, sollte vor der Montage kontrollieren, ob die Restprofiltiefe noch ausreicht, ob die Reifen gleichmäßig abgefahren sind und ob es Beschädigungen gibt.

Sind neue Reifen erforderlich, kann man sich an den Testergebnissen der Automobilclubs und Fachzeitschriften orientieren oder sich im Fachhandel beraten lassen. Das wichtigste äußerliches Kennzeichen von Winterreifen ist das seitlich befindliche Schneeflockensymbol. Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle in Deutschland verkauften Winter- und Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol aufweisen, um den Winterregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu entsprechen. Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen noch bis Ende September 2024 genutzt werden.

Eine beliebte Alternative zu klassischen Winterreifen sind Ganzjahresreifen, die es mittlerweile in vielen Ausführungen gibt. Diese Allrounder sind für jede Jahreszeit geeignet, stellen allerdings einen Kompromiss dar. Ob sie wirklich wintertauglich sind, hängt vom Einsatzgebiet ab. Wer oft im Gebirge unterwegs ist, sollte sich besser für Winterreifen entscheiden. In der milden rheinischen Tiefebene dürften dagegen Ganzjahresreifen ausreichen.

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