StVO-Novelle: Fahrverbot schon ab 21 km/h zu schnell!

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Wer mit dem Auto oder Motorrad zu schnell unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss mit strengen Sanktionen rechnen. Seit dem 28. April 2020 gilt nämlich die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die vor allem für Temposünder weitreichende Änderungen bringt. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden erhöht, es gibt früher Punkte und schon bei geringeren Verstößen drohen Fahrverbote. Fährt man innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h zu schnell, ist der Führerschein bereits für einen Monat weg.

Vor der Novelle der StVO gab es innerhalb von Ortschaften erst ab einer Überschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot – und auch erst dann, wenn das innerhalb eines Jahres die zweite Tempoüberschreitung um mindestens 26 km/h war – und man damit als Wiederholungstäter galt.

Fahrverbote schon ab innerorts 21 km/h zu schnell

Seit dem 28. April 2020 gilt: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Bislang verlor man innerhalb geschlossener Ortschaften erst bei 31 km/h zu schnell die Fahrerlaubnis für einen Monat. Außerorts musste man den Führerschein erst für einen Monat abgeben, wenn man die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschritten hatte.

Vom BMVI heißt es zu den Verschärfungen: „Ziel der Maßnahmen ist die Wahrung einer effektiven Ahndung und Sanktionierung von Verkehrsverstößen und damit die Schaffung von mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Erhöhung der Geldbußen ist dabei erforderlich, um eine ausreichende generalpräventive Abschreckungswirkung sicherzustellen.

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ab – und eben davon, ob man innerorts oder außerorts geblitzt wurde. Bei kleineren Vergehen müssen Autofahrer jetzt doppelt so viel zahlen wie bisher.

Innerorts zwischen 21 km/h und 25 km/h zu schnell – welche Strafen drohen?

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen laut Bußgeldkatalog richten sich danach, wie schnell man innerhalb der Ortschaft nachweislich gefahren ist. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h muss man mit einer Geldbuße bis 70 Euro rechnen. Bei 21 km/h oder mehr zu schnell drohen zusätzlich Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg und es wird ein Fahrverbot verhängt.

Weil überhöhte Geschwindigkeiten innerorts für andere Verkehrsteilnehmer ein größeres Gefahrenpotenzial bergen, sieht der Bußgeldkatalog hier etwas höhere Strafen vor als außerhalb geschlossener Ortschaften. Fährt man innerorts zwischen 21 und 25 km/h schneller fährt als die vorgegebenen 50 km/h oder die durch Verkehrsschilder vorgegebene maximale Geschwindigkeit, liegt das Bußgeld bei 80 Euro. Dazu kommen ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Außerorts kein Fahrverbot bis 25 km/h zu schnell

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen oder Autobahnen fallen die Strafen etwas moderater aus. Wer außerorts 21 bis 25 km/h schneller fährt als erlaubt und geblitzt wird, muss 70 Euro zahlen. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg, jedoch kein Fahrverbot. Welche Strafen seit dem 28. April 2020 für Geschwindigkeitsverstöße zwischen 21 und 25 km/h innerorts und außerorts gelten, zeigt unsere Tabelle im Bußgeldkatalog im Detail.

Übrigens: Wer innerorts oder außerorts mehrmals zwischen 21 und 25 km/h zu schnell fährt, gilt noch nicht als Wiederholungstäter. Dafür muss man innerhalb eines Jahres nachweislich zweimal mehr als 26 km/h zu schnell fahren.

Droht Ihnen ein Fahrverbot?

Sie sind innerorts 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Dann könnte Ihnen jetzt neben der Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg auch ein Fahrverbot drohen. Es gibt aber eventuell noch die Möglichkeit, ein Fahrverbot abzuwenden, denn fast jeder zweite Bußgeldbescheid soll laut Experten fehlerhaft und damit angreifbar sein. Dann hätten Sie die Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch.

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