Eine freie Parklücke zu finden, ist in Innenstädten nicht einfach. Und dann stiften auch noch die Halteverbotsschilder Verwirrung. Viele Autofahrer sind sich – Jahre nach der Führerscheinprüfung – nicht mehr sicher, was die Halteverbotsschilder genau bedeuten. Das Schild „Absolutes Halteverbot“ kennen die meisten noch: Auf der Straßenseite, an der es angebracht ist, darf nicht gehalten werden.
Das absolute Halteverbot ist durch zwei sich kreuzende diagonale Striche gekennzeichnet, das eingeschränkte Halteverbot durch einen Strich. Beim absoluten Haltverbot darf in dem entsprechenden Bereich nicht anhalten, geschweige denn das Auto abstellt werden. Eingeschränktes Halteverbot heißt: In diesem Bereich ist das Parken verboten, nicht aber das Halten. Man darf also kurz anhalten. Aber was bedeuten die weißen Pfeile in dem Verbotszeichen?
Der weiße Pfeil markiert die Halteverbotszone
Grundsätzlich gilt das Halteverbotsschild immer auf der Straßenseite, auf der es angebracht ist – bis zur nächsten Einmündung. Die weißen Pfeile auf den Schildern zeigen den Beginn, das Ende oder die Fortsetzung des Halteverbots an.
Zeigt der waagerechte Pfeil in Richtung Fahrbahn, markiert er den Beginn des Halteverbots, zeigt er von der Fahrbahn weg, ist die Verbotsstrecke beendet. Zwischen den beiden Verbotsschildern darf nicht gehalten werden. Sind auf dem Schild keine Pfeile zu sehen, gilt ein weiträumiges Halteverbot im ganzen Bereich. Zwei Pfeile kennzeichnen die Mitte des Haltverbots.
Unabhängig vom Verkehrsschild Halteverbot können Halten und Parken allerdings auch durch andere Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt sein – zum Beispiel durch Zusatzzeichen unterhalb des Schildes. Sie können zusätzliche Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen. Sind zum Beispiel Zeiten angegeben, wie Mo – Fr von 10 bis 19 Uhr, gilt das Verbot nur in dieser Zeit. Ein Haltverbotszeichen mit Pfeil in beide Richtungen signalisiert, dass man sich innerhalb einer Verbotsstrecke befindet und hier nicht halten darf.
Im eingeschränkten Halteverbot höchstens drei Minuten halten
An Baustellen oder bei Umzügen werden auch mobile, vorübergehend aufgestellte Halteverbotsschilder genutzt. Sie heben alle anderen Haltevorschriften auf. Wer sie ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Das Parkverbotszeichen mit durchgestrichener blauer Fläche bedeutet „eingeschränktes Haltverbot“. Hier darf laut StVO höchstens drei Minuten gehalten werden. Ausnahmen bilden das Ein- oder Aussteigen und das Be- und Entladen eines Fahrzeugs. Im eingeschränkten Halteverbot ist das Be- und Entladen gestattet, wenn der Vorgang zügig ausgeführt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?
Halten ist jede gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst wurde. Als Parken gilt das Abstellen des Fahrzeugs für länger als drei Minuten. Nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung gibt es zum Halten und Parken grundsätzliche Regeln und entsprechende Verbote, die durch Verkehrszeichen angezeigt werden.
Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen und im Bereich von amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Parken ist nicht erlaubt im Fünfmeterbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Unzulässig ist das Parken auch, wenn dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen behindert wird, außerdem vor Grundstücksein- und -ausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen.
Wer sein Auto im Halteverbot parkt, begeht laut Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit. Wird man erwischt, ist in der Regel ein Verwarngeld fällig. Schlimmstenfalls wird das Auto abgeschleppt – und das kann ziemlich teuer werden.