Fahren üben ohne Führerschein – wo ist das erlaubt?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Wo darf man ohne Führerschein fahren? Ohne Führerschein mit dem Auto auf dem Parkplatz oder dem Feldweg ein paar private Fahrstunden nehmen – viele Führerscheinanwärter haben sich so auf ihre Führerscheinprüfung vorbereitet. Nach Ladenschluss wird man auf dem Discounter-Parkplatz niemand gefährdet und man kann seine Fahrpraxis verbessern. Das sollte also kein Problem sein. Aber was sagt der Gesetzgeber dazu?

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Grundsätzlich gilt: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist verboten. Noch dazu handelt es sich dabei nicht um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat – allerdings eine ziemlich verbreitete. Wer also denkt, ohne Führerschein auf öffentlichem Grund üben zu dürfen, der irrt sich. Solche Fahrübungen bestraft der Gesetzgeber hart.

Diese Strafen drohen beim Üben ohne Führerschein

Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) droht Fahrern eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn sie ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt werden. Auf öffentlichen Straßen, Feldwegen und Parkplätzen ist das Fahren ohne Führerschein verboten. Der Gesetzgeber will dadurch jedes Risiko vermeiden, dass jemand verletzt wird.

Ersttäter landen allerdings sehr selten im Gefängnis. Jugendliche, die vor der Führerscheinprüfung noch etwas Fahrpraxis sammeln wollen, werden in den meisten Fällen mit einigen Sozialstunden bestraft. Es sind aber auch Sperrzeiten möglich: Wer ohne Führerschein im öffentlichen Raum fährt, muss damit rechnen, dass er für mehrere Jahre keine Führerscheinprüfung machen darf.

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen auch dem Beifahrer drastische Konsequenzen. Auch er muss unter Umständen seinen Führerschein abgegeben. Dazu kommen drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Versicherung kann Halter in Regress nehmen

Fahren ohne Führerschein ist nicht nur riskant – es kann auch richtig teuer werden: Wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat, kommt die Haftpflichtversicherung bei Unfällen zwar für Schäden an anderen Fahrzeugen auf, sie wird sich das Geld allerdings zurückholen. Weil der Halter sicherstellen muss, dass das Auto von einem Fahrberechtigten gelenkt wurde, kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen. Kommt bei einem Unfall also jemand zu Schaden, droht dem Halter unter Umständen die Zahlung einer lebenslangen Rente.

Wer keinen Führerschein hat oder ihn abgeben musste, sollte also nicht auf öffentlichem Gelände fahren. Öffentlich sind nicht nur staatliche Straßen, Feldwege oder abgelegene Brachflächen, sondern alles, was nicht privat und umzäunt ist.

Ausnahme: umzäunte Privatgelände

Wer üben möchte, darf auf privatem Gelände ohne Führerschein ein Auto steuern. Das ist zumindest nicht gesetzlich verboten. Beim Übungsgelände kommt es darauf an, dass es für andere Verkehrsteilnehmer unzugänglich ist. Ein Feldweg oder ein Parkplatz ist nur dann privat, wenn es „umfriedet“ ist. Das Gelände muss durch einen Zaun, eine Schranke oder eine Mauer abgesperrt sein – und der Besitzer des Grundstücks muss die Fahrstunde ausdrücklich gestatten. Der Supermarktparkplatz im Gewerbegebiet gehört vielleicht nicht der Kommune, doch auch hier darf hier niemand ohne Fahrerlaubnis und Genehmigung des Eigentümers seine Fahrkünste testen.

Die beste Lösung ist der Verkehrsübungsplatz

Wer sich keinen Ärger einhandeln und auf der sicheren Seite sein will, übt auf einem Verkehrsübungsplatz. Ab einem Mindestalter von 16 Jahren kann man hier auch ohne Führerschein seine Runden drehen. Allerdings muss ein Beifahrer mit gültiger Fahrerlaubnis dabei sein – möglichst der Besitzer des Wagens, auf den auch die Versicherung läuft. Im Preis für eine Übungsstunde ist oft auch eine Tageshaftpflichtversicherung enthalten, ansonsten sollte man sie dazu buchen, damit der Halter des Wagens kein Risiko eingeht.  

Sind Sie ohne Führerschein am Steuer erwischt worden? Die Verkehrsrechtsexperten der Kanzlei VON RUEDEN sind gern für Sie da! In vielen Fällen lassen sich Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote vermeiden. Wir finden heraus, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Onlinecheck.

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