Vor allem im Herbst und Winter kommt es oft zu Nebel. Eine zusätzliche Beleuchtung kann dann hilfreich sein, denn Nebelfahrten können gefährlich werden und erfordern vom Fahrer höchste Konzentration. Dass man bei eingeschränkter Sicht grundsätzlich langsam und vorausschauend fahren und jederzeit bremsbereit sein sollte, versteht sich von selbst. Aber wann genau nutzt man die Nebelscheinwerfer und wann darf man die Nebelschlussleuchte einschalten?
Die meisten Autos sind heute mit Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten ausgestattet. Nebelscheinwerfer haben den Vorteil, dass sie das Licht flach über die Straße streuen und wesentlich heller sind als das normale Abblendlicht. Weil sie tiefer verbaut sind, leuchten sie unter den Nebel und verbessern dadurch die Sicht.
Wann dürfen Nebelscheinwerfer genutzt werden?
Nebelscheinwerfer dürfen eingeschaltet werden, wenn die Sichtverhältnisse das normale Abblendlicht erforderlich machen und Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite stark reduzieren. Sind zwei Nebelscheinwerfern eingeschaltet, darf man anstatt des Abblendlichts auch das Standlicht benutzen. Sobald die Sichtverhältnisse wieder besser werden, muss man die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten. Bei Nebel sollte man auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht noch zusätzlich – besser ist es, das normale Abblendlicht zu nutzen.
Vorschriften zur Nutzung von Nebelscheinwerfern finden sich in § 17 Abs. 3 StVO. In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.“
Innerorts dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite 60 bis 70 Meter beträgt. Außerorts dürfen sie bereits bei 100 bis 120 Metern Sichtweite genutzt werden – und auf der Autobahn bei einer Sichtweite von bis zu 150 Metern.
Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweite unter 50 Meter erlaubt
Nebelschlussleuchten gehören seit 1991 in Deutschland zur Serienausstattung. Bei schlechter Sicht sollen sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer warnen. Für die Verwendung von Nebelschlussleuchten gelten strenge Regeln: Sie dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Nebelschlussleuchten dürfen bei schlechter Sicht auch innerorts eingesetzt werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von Nebelschlussleuchten besteht jedoch nicht.
Die Nebelschlussleuchten müssen sofort wieder ausgeschaltet werden, wenn der Nebel sich auflöst. Wenn die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt wird, verkehrt sich ihr Nutzen nämlich ins Gegenteil: Der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Wer Nebelschlussleuchten missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch eingeschaltete Nebelschlussleuchten gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, beträgt das Verwarnungsgeld 25 beziehungsweise 35 Euro.
Bei Sichtweiten von weniger als 50 Metern gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz lässt sich gut an den Leitpfosten am Straßenrand erkennen, die auf Landstraßen und Autobahnen im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.
Tipps für Fahrten bei Nebel
• Man sollte sich auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber grundsätzlich mit Abblendlicht fahren und immer bremsbereit sein.
• Ausreichend Abstand halten: Als Faustregel gilt: Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit.
• Die Scheinwerfer und Leuchten sollten regelmäßig überprüft und gesäubert werden.
• Die Frontscheibe kann während der Fahrt von innen mit dem Gebläse freigemacht werden.
• Durch Betätigen der Scheibenwischer lassen sich die durch Nebel verursachten Wassertropfen auf der Scheibe beseitigen.