Mit der StVO-Novelle ist am 28. April 2020 auch der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Die Neuerungen sollen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Für einige Verstöße gelten deshalb jetzt deutlich härtere Sanktionen – vor allem bei Geschwindigkeitsübertretungen. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften 26 km/h zu schnell unterwegs ist, muss bereits mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Der Bundesrat begründet die Neuerungen wie folgt: „Die derzeitigen Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht in ausreichendem Maße geeignet, verkehrsadäquates Verhalten zur Vermeidung von Gefährdungen zu regulieren und Verletzungen der StVO sinnvoll zu ahnden.“
Fahrverbot bereits 26 km/h außerorts zu schnell
Verstöße gegen das Tempolimit werden also gemäß dem neuen Bußgeldkatalog härter bestraft: Wer bis zu 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem doppelt so hohen Bußgeld rechnen. Innerorts drohen dann bis zu 70 Euro, außerorts bis zu 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es schon ab einer Überschreitung um 16 km/h. Bei einer Überschreitung von innerorts 21 km/h muss man mit einem Fahrverbot rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften werden Fahrverbote verhängt, wenn man das Tempolimit um 26 km/h überschreitet.
Bislang hat man innerhalb geschlossener Ortschaften erst bei 31 km/h zu schnell die Fahrerlaubnis für einen Monat verloren. Außerorts musste man vor dem 28. April 2020 den Führerschein erst abgeben, wenn man mindestens 41 km/h schneller unterwegs war, als erlaubt.
Zwischen 26 und 30 km/h innerorts zu schnell
Bei der Höhe der Sanktionen unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen Geschwindigkeitsübertretungen, die innerhalb geschlossener Ortschaften aufgezeichnet wurden, und Überschreitungen außerorts. Wegen erhöhter Unfallgefahr wird zu schnelles Fahren in einem Ort wird wesentlich härter bestraft als außerhalb. Weil Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts als weniger gefährlich gelten, sind die Strafen etwas milder.
Innerhalb geschlossener Ortschaften liegen die Bußgelder für Auto- und Motorradfahrer zwischen 30 und 680 Euro. Wer innerorts 26 bis 30 km/h zu schnell fährt, muss seit dem 28. April 2020 mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro, einem Punkt in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
26 bis 30 km/h außerorts zu schnell gefahren
Außerorts droht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 bis 30 km/h neben Geldbußen und Punkten in Flensburg ein einmonatiges Fahrverbot. 80 Euro kostet es, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 26 und 30 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird – also 20 Euro weniger als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts.
Außerorts wiegen die Strafen also nicht ganz schwer: 20 Euro Bußgeld werden bei geringen Verstößen und bis zu 600 Euro bei schwerwiegenderen Geschwindigkeitsüberschreitungen fällig. Ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit gibt es Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Welche Strafen seit dem 28. April 2020 für Geschwindigkeitsverstöße zwischen 26 und 30 km/h innerorts und außerorts gelten, zeigt unsere Tabelle im Bußgeldkatalog im Detail.
Kritik am neuen Bußgeldkatalog
Nach dpa-Informationen arbeitet das Ministerium des CSU-Politikers Andreas Scheuer an der Überarbeitung eines Teils des Bußgeldkatalogs. Es geht dabei vor allem um die Regel, dass schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Im Ministerium hieß es dazu, diese Regelung sei „unverhältnismäßig“ und sorge für „große Aufregung bei den Autofahrern“.
Zu den schnellen Fahrverboten gab es auch eine Petition mit dem Titel „Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen“. Mit der Änderung soll die Akzeptanz bei den Bürgern und das „Gerechtigkeitsempfinden“ wiederhergestellt werden. Das Ministerium ist bereits auf die Bundesländer zugegangen, um die für die Umsetzung erforderliche Zustimmung der Länder zu erhalten.
Sind Sie 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren?
Wenn Sie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, droht Ihnen neben der Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg auch ein Fahrverbot. Es gibt aber in vielen Fällen die Möglichkeit, ein Fahrverbot abzuwenden. Fast jeder zweite Bußgeldbescheid soll laut Experten fehlerhaft sein. Dann hätten Sie die Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch.
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