Der Bundesgerichtshof hat in der letzten Woche entschieden: Wer im Internet einen Flug bucht, muss den endgültigen Preis sofort angezeigt bekommen. Nur so könne der Verbraucher eine vernünftige Entscheidung treffen. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die im Internet Flüge vergleichen bzw. buchen wollen. Ein echter Preisvergleich der unterschiedlichen Flugangebote der Airlines war bisher kaum möglich. Denn durch zusätzliche Gebühren und Zuschläge für Kerosin und Steuern, die erst im fortgeschrittenen Buchungsverlauf angezeigt wurden, verteuerte sich ein zunächst günstiger Flug. Die Karlsruher Richter urteilten nun, dass die Fluggesellschaften den Endpreis bei Online-Buchungen bereits von Anfang an angeben müssen. (Az.: I ZR 29/12).
Gesamter Preis muss für alle Flüge sofort erkennbar sein
Der BGH bestätigt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Januar 2015. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Air Berlin. Die Airline hatte in der Vergangenheit in einer Tabelle im Internet mit mehreren Flugpreisen geworben. Doch nur für einen Flug war der endgültige Preis samt Steuern, Zuschlägen und Gebühren ersichtlich. Hierin sahen die Verbraucherschützer einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung.
Viele Airlines haben Darstellung der Flugpreise bereits angepasst
Mit dem nun höchstrichterlichen Urteil erwartet sich die Verbraucherzentrale deutliche Verbesserungen für den Verbraucher. Denn der Preisvergleich wird einfacher werden. Die angegebenen Preise dürfen sich nur erhöhen, wenn die Kunden freiwillige Zusatzleistungen ausdrücklich auswählen, z.B. eine Reiseversicherung oder eine Sitzplatzreservierung. Viele Fluggesellschaften haben die Darstellung der Flugkosten bereits geändert.