Waldorf Frommer mahnt Filesharing des Films „Tenet“ ab

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt im Namen der Filmproduktion Warner Bros. Entertainment Inc Schreiben, in denen die Rechtsanwälte das illegale Filesharing des Films „Tenet“ abmahnen. Als größte Abmahnkanzlei in Deutschland für den Bereich Film-Urheberrecht vertritt Waldorf Frommer mit Kanzleisitz in München namhafte Unternehmen aus der Filmbranche. Der Vorwurf lautet, der angeschriebene Internetnutzer habe das Werk „Tenet“ in Filesharing-Netzwerken illegal zum Download angeboten. Wird ein Film ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, liegt nach § 11 UrhG ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor – und die Anwälte von Waldorf Frommer werden aktiv.

Im Science-Fiction-Action-Spionage-Film „Tenet“ des britisch-US-amerikanischen Regisseurs Christopher Nolan geht es um einen CIA-Agenten (John David Washington), der nach einem Einsatz bei einem Terroranschlag auf die Kiewer Oper enttarnt, gefangen genommen und gefoltert wird. Die mysteriöse Organisation „Tenet“ beauftragt ihn, den Dritten Weltkrieg zu verhindern. Gemeinsam mit seinem Team (Robert Pattinson und Clémence Poésy) soll er ein Geheimnis lüften, das den Lauf der Zeit verändern wird. Bei ihrem Einsatz stoßen die drei auf Gegenstände aus der Zukunft, die sich rückwärts in der Zeit bewegen – eine Kriegserklärung aus der Zukunft.

Der Blockbuster spielt mit unterschiedlichen Zeitebenen und bietet alles, was ein spannender Actionthriller braucht, inklusive Verfolgungsjagden und gefährlichen Stunts. „Tenet“ kam am 26. August 2020 in die deutschen Kinos und war trotz der Corona-Pandemie ziemlich erfolgreich.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens im Auftrag der Warner Bros. Entertainment vor, den Film „Tenet“ auf Online-Tauschbörsen geteilt zu haben. Die abmahnenden Kanzleien bieten in der Regel eine außergerichtliche Einigung an, gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Übernahme der Kosten für den angeblichen Lizenzschaden – so auch Waldorf Frommer. Für das Filesharing des Films „Tenet“ macht die Kanzlei folgende Ansprüche geltend:

• Der Abgemahnte soll eine strafbewehrten Unterlassungserklärung unterschreiben.

• Für den Lizenzschaden werden 700 Euro Schadensersatz fällig.

• Dazu kommt die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro.

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Dann sollten Sie auf jeden Fall reagieren, sonst kann es sein, dass der Fall vor Gericht landet. Filesharing ist tatsächlich nicht erlaubt, doch die Forderungen aus der Waldorf-Frommer-Abmahnung sind oft überhöht.

Weil jeder Einzelfall anders ist und es keine einheitliche Rechtsprechung gibt, sollten die Umstände individuell geprüft werden. Wegen der zahlreichen offenen Rechtsfragen ist es den Betroffenen kaum möglich, ohne professionelle Hilfe gegen die Rechteinhaber vorzugehen. Daher sollte bei einer Abmahnung wegen Filesharing ein Anwalt konsultiert werden, der sich mit Urheberrecht auskennt. In vielen Fällen können die Forderungen im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung abgewehrt oder reduziert werden.

Abmahnung von Waldorf Frommer: Kostenlose Erstberatung nutzen!

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann lassen Sie anwaltlich prüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung und eine daraus folgende Verpflichtung besteht. Sollten Sie den Film „Tenet“ tatsächlich zum Download angeboten haben, unterstützt Sie das Team Urheberrecht der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN gern. Wir empfehlen Ihnen, die im Abmahnschreiben angebotene Vergleichssumme nicht einfach zu akzeptieren. Bezahlen Sie auf keinen Fall, bevor unsere Experten die Forderung geprüft haben. In der Regel gibt es bei dem Lizenzschaden und den Rechtsanwaltskosten einen Verhandlungsspielraum. Erteilen Sie der Kanzlei Waldorf Frommer auch keine Auskünfte – die Informationen können gegen Sie verwendet werden.

Unterschreiben Sie die von Waldorf Frommer mitgesendete Unterlassungserklärung nicht. Das Gegenzeichnen der vorformulierten Unterlassungserklärung könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Bei jedem weiteren Down- oder Upload droht dann eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann kaum noch zurückgenommen werden und ist für 30 Jahre bindend. In vielen Fällen ist jedoch gar keine Unterlassungserklärung erforderlich.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! In diesem ersten Gespräch finden wir gemeinsam heraus, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderungen von Waldorf Frommer zu wehren. Unser Anwaltsteam ist spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen und hat schon viele Betroffene erfolgreich vertreten. Wir erläutern Ihnen gern Ihre Optionen zum Abwehren der Abmahnung wegen des Films „Tenet“ und unterstützen Sie bei den weiteren Schritten.

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