Frommer-Legal-Abmahnung: „Batman v Superman: Dawn of Justice“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Frommer Legal Rechtsanwälte verschicken aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Batman v Superman: Dawn of Justice“. Der Empfänger des Abmahnschreibens soll die US-amerikanische Comicverfilmung anderen Internetnutzern durch Filesharing auf einer Internettauschbörse zugänglich gemacht haben. Was wirft Frommer Legal den Abgemahnten vor und wie können sich Betroffene gegen ungerechtfertigte Ansprüche wehren?

Frommer Legal hat sich auf das Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen über Filesharing-Netzwerke spezialisiert. Die bekannte Abmahnkanzlei mit Sitz in München will erreichen, dass Abgemahnte eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz plus Anwaltskosten bezahlen. Dadurch werde eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt. Geht der Adressat des Abmahnschreibens nicht auf die Forderungen ein, droht Frommer Legal nach Ablauf einer oft ziemlich eng gesetzten Frist mit einem Gerichtsverfahren.

„Batman v Superman: Dawn of Justice“ – der Dunkle Ritter kehrt zurück

Der Actionfilm „Batman v Superman: Dawn of Justice“ ist die Fortsetzung von „Man of Steel“ aus dem Jahr 2013, dem zweiten Teil aus dem DC Extended Universe. Die Comicverfilmung wurde am 19. März 2016 in Mexiko-Stadt uraufgeführt und kam am 24. März 2016 in die deutschen Kinos. Regie führte Zack Snyder; das Drehbuch stammt von David S. Goyer und Chris Terrio und ist angelehnt an die Graphic Novel „Batman – Die Rückkehr des Dunklen Ritters“.

In „Batman v Superman: Dawn of Justice“, dem ersten Realfilm mit den Titelhelden von DC Comics, treffen Superman und Batman aufeinander. In der Rolle des Superman ist Henry Cavill zu sehen und Ben Affleck spielt Batman. Die beiden Superhelden sind in diesem Film zum ersten Mal gemeinsam auf der Leinwand zu sehen.

Frommer-Legal-Abmahnung – welche Optionen haben Betroffene?

Wer eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen Filesharing des Films „Batman v Superman: Dawn of Justice“ erhalten hat, sollte zunächst prüfen lassen, ob im konkreten Fall überhaupt eine Rechtsverletzung begangen wurde – und falls ja, von wem. Nur wenn der Inhaber des Internet-Anschlusses den Film selbst zum Download angeboten hat, ist die Abmahnung gerechtfertigt. Kommen andere Haushaltsmitglieder oder Besucher für die Tat in Frage, kann es sein, dass niemand haftet. Frommer Legal müsste in dem Fall nachweisen, wer der Täter war.

Daher ist es ratsam, den gegnerischen Anwälten vorab keine leichtfertigen Auskünfte zu erteilen und Frommer Legal nicht selbst zu kontaktieren. Betroffene sollten alle Forderungen zurückweisen und weder die Schadensersatzsumme noch die Anwaltskosten ungeprüft bezahlen. Sogar im Fall einer gerechtfertigten Abmahnung gibt es in der Regel noch einen Handlungsspielraum. Die verlangten Beträge lassen sich mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts oft deutlich senken und die Unterlassungserklärung kann oft abgeändert werden. Hier unsere Tipps für Abgemahnte:

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Frommer Legal auf!

• Halten Sie die genannten Fristen unbedingt ein!

• Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell!

• Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht ohne vorherige Prüfung!

• Kontaktieren rechtzeitig einen unserer auf Filesharing-Fälle spezialisierten Anwälte!

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung!

Filesharing-Abmahnungen werden tausendfach verschickt, sind aber in vielen Fällen angreifbar. Wer eine Frommer-Legal-Abmahnung wegen des Films „Batman v Superman: Dawn of Justice“ erhalten hat, muss also nicht verzweifeln. Die Abmahnungen zu ignorieren, ist aber auch keine Lösung. Die Angelegenheit erledigt sich nicht von selbst, sondern könnte tatsächlich vor Gericht landen.

Die Kanzlei VON RUEDEN unterstützt Empfänger von Abmahnungen im Bereich Urheberrecht. Wenn Sie eine Frommer-Legal-Abmahnung wegen „Batman v Superman: Dawn of Justice“ bekommen haben, sollten Sie sich von einem unserer auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt beraten lassen. Wir helfen Ihnen, die Forderungen der Abmahnkanzlei abzuwehren oder sie zumindest zu reduzieren. Nutzen Sie gern unser kostenloses Erstgespräch – wir finden die beste Lösung für Ihren individuellen Fall. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777.

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