Anschlussinhaber, die vor einiger Zeit einmal eine Filesharing-Abmahnung von dem Dortmunder Rechtsanwalt Tobias Selig wegen des angeblichen Verstoßes gegen Urheberrechte an dem Kinofilm „Double“ erhalten haben, könnten in den nächsten Tagen erneut Post erhalten – diesmal jedoch von dem Rechtsanwalt Bernd Rudolph aus Kaiserslautern. Dieser gibt nunmehr an, für die Baseprotect GmbH tätig zu sein. Die ursprüngliche Forderung müsse klageweise geltend gemacht werden. Bevor dies geschehe, bietet Rechtsanwalt Bernd Rudolph an, die Ansprüche gegen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 EUR nicht gerichtlich zu verfolgen.
Pikant scheint die Tatsache zu sein, dass die Ansprüche, die ursprünglich die Agens Multimedia Service GmbH geltend machte, nun auf die Baseprotect GmbH übergegangen zu sein scheinen. Ursprünglich hatte die Agens Multimedia Service GmbH einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 980,00 EUR unterbreitet.
Anschlussinhabern, die ein solches Schreiben erhalten haben, raten wir davon ab, Kontakt zu der gegnerischen Kanzlei aufzunehmen. Die in der ursprünglichen Abmahnung genannten Ansprüche müssen nicht unbedingt gegen den Anschlussinhaber bestehen, weshalb es ratsam ist, diese zunächst zu prüfen. Das Team von Abmahnhelfer.de beobachtet seit Jahren die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung im Bereich des Filesharings. Wir bieten Anschlussinhabern an, im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgespräches (030/200 590 7777) die Einzelheiten des Falles durchzugehen und mögliche Verteidigungspunkte aufzuzeigen.