Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing des Blockbusters „Joker“ verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Der Vorwurf: Der Adressat des Schreibens soll den Film in einem Filesharing-Netzwerk geteilt und unerlaubt zum Download angeboten haben. Wer eine Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten hat, muss aber nicht in Panik verfallen. Solche Abmahnungen werden tausendfach verschickt und sind in vielen Fällen abwendbar.
Worum geht es im Film „Joker“?
Die US-amerikanische Comicverfilmung „Joker“ von Todd Phillips handelt von dem Clown Arthur Fleck, gespielt von Joaquin Phoenix. Der psychisch labile Arthur will eigentlich Menschen glücklich machen, doch durch verschiedene Ereignisse verliert er jeden Halt. Als der sensible Außenseiter nichts mehr zu verlieren hat, entwickelt er sich zu einem der schlimmsten Psychopathen der Filmgeschichte. Schauplatz seiner Gewaltorgien ist die fiktive Großstadt Gotham City zur Zeit der Depression in den 1980er Jahren – ein Moloch, in dem die einfachen Menschen dahinvegetieren, während die Reichen sich die politische Macht teilen.
„Joker“ wurde im August 2019 während der Filmfestspiele von Venedig uraufgeführt und mit dem Goldenen Löwen ausgezeichnet. In die deutschen Kinos kam der Blockbuster am 10. Oktober 2019. Im Rahmen der Oscarverleihung 2020 erhielt der Film um den wahnsinnigen Horrorclown elf Nominierungen.
Sind die Forderungen von Waldorf Frommer berechtigt?
Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verlangt von den abgemahnten Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Übernahme der Rechtsanwaltskosten für den außergerichtlichen Vergleich. Für den Film „Joker“ machen die Anwälte von Waldorf Frommer Schadensersatzansprüche in Höhe von 700 Euro geltend, zuzüglich 215 Euro Rechtsanwaltskosten. Die Gesamtforderung beträgt also 915 Euro.
Oft sind Forderungen von Abmahnkanzleien wie der Kanzlei Waldorf Frommer unberechtigt oder überzogen und lassen sich mit Hilfe eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt abwenden oder abschwächen. Waldorf Frommer geht davon aus, dass der Adressat der Abmahnung selbst für die über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Es muss also zunächst geklärt werden, ob die Ermittlung der IP-Adresse korrekt verlaufen ist.
Sollte die IP-Adresse stimmen, muss der Anschlussinhaber eine Unterlassungserklärung nur abgeben, wenn er die Tat auch selbst begangen oder das illegale Filesharing ermöglicht oder gefördert hat. In vielen Fällen muss der Abgemahnte überhaupt nicht zahlen. Die Zahlung erübrigt sich, wenn der Abgemahnte zwar der Inhaber des ermittelten Internetanschlusses ist, die Rechtsverletzung aber nicht selbst begangen hat. Oft können auch ein Familienmitglied, Freunde oder Mitbewohner als Täter in Frage kommen.
Abmahnung wegen des Films „Joker“ erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Joker“ oder eines anderen Films erhalten? Dann sollten Sie auf jeden Fall reagieren und die in der Abmahnung festgesetzte Frist einhalten, sonst könnte Waldorf Frommer ein gerichtliches Verfahren einleiten, das weitere Kosten verursacht. Unsere Tipps zum Umgang mit einer Filesharing-Abmahnung:
• Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung. Solche Erklärungen können als Schuldeingeständnis gewertet werden.
• Nehmen Sie keinen Kontakt mit Abmahnkanzlei auf, um die Sache im Alleingang zu regeln. Ihre Aussagen können gegen Sie verwendet werden.
• Zahlen Sie die von Waldorf Frommer geforderte Summe nicht. Die Forderungen lassen sich oft abwenden oder reduzieren.
Illegales Filesharing: Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Wir raten Ihnen, uns zu kontaktieren. Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt ist, hängt von vielen Faktoren ab und kann nur im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung eingeschätzt werden. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen spezialisiert. Wir schützen Betroffene vor den fragwürdigen Drohungen der Abmahnkanzleien und Betroffene profitieren von unserer langjährigen Erfahrung mit Filesharing-Verfahren. Lassen Sie sich von unseren spezialisierten Rechtsanwälten beraten. Wir besprechen die Einzelheiten Ihres konkreten Falls mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich in unserem Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77.