Die Abmahnkanzlei Frommer Legal mit Sitz in München mahnt aktuell Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Capone“ ab. Doch nicht alle Forderungen der Kanzlei Frommer Legal sind berechtigt. Abgemahnte sollten daher weder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben noch die geforderte Summe zahlen. In vielen Fällen können die Forderungen abgemildert oder sogar abgewendet werden. In unserem Erstgespräch beraten wir Empfänger von Abmahnschreiben zu ihren rechtlichen Möglichkeiten – kostenfrei und unverbindlich.
Das US-amerikanische Filmdrama „Capone“
„Capone“ ist ein Film des Regisseurs Josh Trank, der zuerst im Mai 2020 in den Vereinigten Staaten und in Kanada in die Kinos kam und in Deutschland im März 2021 erstmals ausgestrahlt wurde. Der Film zeigt das letzte Lebensjahr des 48-jährigen Alphonse alias Fonse, der unter dem Namen „Al Capone“ als Gangsterboss Karriere gemacht hat. Der inzwischen todkranke Fonse verbringt seine letzten Lebensmonate mit seiner Familie in Südflorida. Er wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt und nach zehn Jahren aus der Haft entlassen, weil er aufgrund einer verschleppten Syphilis-Erkrankung zunehmend an Demenz leidet. Der paranoide Fonse wird immer mehr zu einer Gefahr – sowohl für sich selbst als auch für andere.
Was verlangt Frommer Legal vom Empfänger der Abmahnung?
Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Capone“ im Internet zum Download angeboten zu haben. Frommer Legal setzt in der Abmahnung voraus, dass der Anschlussinhaber auch der Anspruchsgegner ist – was nicht zwingend der Fall sein muss. Oft nutzen auch Familienmitglieder oder Gäste den Internetanschluss des Abgemahnten. Daraus kann sich ein Verteidigungsansatz ergeben.
Im Abmahnschreiben wird der Adressat aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Frommer Legal macht außerdem einen Lizenzschaden und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend. Für das Anbieten des Films „Capone“ fordern die Anwälte neben der Abgabe der Unterlassungserklärung insgesamt 938,50 Euro. Damit soll eine außergerichtliche Klärung des Filesharing-Falls herbeigeführt werden.
Wie können Betroffene rechtssicher auf die Abmahnung reagieren?
Die Urheberrechtsexperten der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN empfehlen Betroffenen:
• Bleiben Sie ruhig, reagieren Sie aber unbedingt fristgerecht auf die Abmahnung. Andernfalls riskieren Sie die Einleitung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens.
• Lassen Sie sich durch die kurzen Fristen nicht einschüchtern. Sie werden oft nur eng gesetzt, um den Druck zu erhöhen.
• Prüfen Sie, ob jemand anderes die Rechtsverletzung begangen haben könnte, falls sie den Film „Copone“ nicht heruntergeladen haben.
• Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und erklären Sie der Abmahnkanzlei Frommer Legal nicht Ihren Standpunkt. Sie riskieren damit, der Gegenseite Informationen zu geben, die man gegen Sie verwenden könnte.
• Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ohne Prüfung der Sachlage. Jeder Einzelfall sollte zunächst individuell geprüft werden.
Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen!
Ob die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen des illegalen Downloads des Films „Capone“ berechtigt ist, hängt von vielen Faktoren ab. Daher kann nur im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung eingeschätzt werden, ob die Forderungen der Abmahnkanzlei berechtigt sind. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat sich darauf spezialisiert, unberechtigte oder überhöhte Schadensersatzansprüche abzuwehren und Abgemahnte vor den Forderungen der Abmahnkanzleien zu schützen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich von unseren Urheberrechtsanwälten beraten und unterstützen lassen. Wir besprechen gern die Einzelheiten Ihres Falls mit Ihnen – kostenfrei und unverbindlich in unserem Erstgespräch. Sie können uns telefonisch unter der 030 – 200 590 777 kontaktieren und von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Filesharing-Abmahnungen profitieren. Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da.