Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnschreiben wegen illegalem Filesharing des Action-Films „The Gentlemen“. Die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten große Film-Unternehmen, deren Werke über Tauschbörsen verbreitet werden – darunter die Warner Bros. Entertainment GmBH, die Constantin Film Verleih GmbH und die Universum Film GmbH. Solche Abmahnungen sind oft zunächst einmal ein Schock für die Adressaten, doch oft lassen sich die Forderungen abwenden oder zumindest abmildern.
In der Action-Komödie „The Gentlemen“ des Regisseurs Guy Ritchie aus dem Jahr 2019 geht es um den Drogenbaron Mickey Pearson. Um mit seiner Frau ein legales Leben zu führen, will Pearson sein Londoner Marihuana-Imperium verkaufen, doch der große Deal geht nicht so reibungslos über die Bühne, wie erhofft. Weil es mehrere Interessenten an dem Millionengeschäft gibt, kommt es zu Intrigen, Bestechung und Erpressung. Das Drehbuch stammt von Guy Ritchie, Marn Davies und Ivan Atkinson. In den Hauptrollen sind Matthew McConaughey, Charlie Hunnam, Michelle Dockery und Henry Golding zu sehen. Der Film kam am 27. Februar 2020 in die deutschen Kinos.
„The Gentlemen“: Was fordert Waldorf Frommer für das Filesharing?
Im Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird der Adressat beschuldigt, den Film „The Gentlemen“ zum Download bereitgestellt zu haben. Wörtlich heißt es in Waldorf-Frommer-Abmahnungen: „Über Ihren Internetanschluss wurden Inhalte unserer Mandantschaft mit Hilfe eines sogenannten Filesharing-Programmes (P2P-Client) unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen.“
Der Anspruchsgegner wird aufgefordert, innerhalb einer von der Kanzlei Waldorf Frommer festgesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Kanzlei macht einen Lizenzschaden in Höhe von 700 Euro geltend und verlangt zusätzlich außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro. Insgesamt sollen für das Anbieten des Films „The Gentlemen“ zum Download also 915 Euro fällig werden.
Wie sollte man auf die Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?
Die Kanzlei Waldorf Frommer räumt Abgemahnten oft nur eine kurze Frist ein, um auf die Abmahnung für den Film „The Gentlemen“ zu reagieren. Doch es empfiehlt sich, trotzdem nichts zu überstürzen. Keine Reaktion auf die Abmahnung ist aber auch keine gute Idee: Wer nichts tut, riskiert die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, durch das noch höhere Kosten entstehen können.
Viele Adressaten einer Abmahnung sind sich keiner Schuld bewusst, weil ihnen nicht klar ist, wie eine Tauschbörse oder P2P (Peer to Peer) funktioniert: Jeder, der einen Film herunterlädt, verbreitet automatisch bereits Sekunden nach dem Start des Downloadvorgangs die ersten Megabyte. Daher ist es möglich, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Unsere Tipps bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer:
• Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel stellt eine solche Erklärung ein Schuldanerkenntnis dar und bindet Sie lebenslang.
• Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ohne Prüfung der Rechtslage. Möglicherweise ist die Forderung unberechtigt.
• Kontaktieren Sie die Kanzlei Waldorf Frommer nicht selbst. Sie könnten der Gegenseite Informationen geben, die man gegen Sie verwenden kann.
• Lassen Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Anwalt unterstützen. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Die spezialisierten Urheberrechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung am Film „The Gentlemen“. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gern!