Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Namen der LEONINE Licensing AG urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing des Films „Unhinged – Außer Kontrolle“. Der angeschriebene Internetinhaber soll das Werk in Filesharing-Netzwerken illegal zum Download angeboten. Als größte Abmahnkanzlei in Deutschland für den Bereich Film-Urheberrecht vertritt die in München ansässige Kanzlei Waldorf Frommer namhafte Unternehmen aus der Filmbranche. Wenn ein Film ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht wird, liegt nach § 11 UrhG ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor – und die Anwälte von Waldorf Frommer mahnen die Anschlussinhaber ab.
Der US-amerikanische Actionthriller des Regisseurs Derrick Borte „Unhinged – Außer Kontrolle“ kam im Juli 2020 in die deutschsprachigen Kinos. Der Film mit Russell Crowe in der Hauptrolle handelt von einem Mann, der seine Ex-Frau und deren Freund tötet und jetzt nichts mehr zu verlieren hat. Als er an einer Ampel mit einer fremden Frau aneinandergerät, wird sie zum Ziel seiner maßlosen Wut. Er verfolgt sie und ihren Sohn mit einem Pick-up und es kommt zu einer Amok-Fahrt mit ungebremsten Gewaltexzessen – bis es den Verfolgten gelingt, den Psychopathen zu stoppen.
Was verlangt Waldorf Frommer?
Die Kanzlei Waldorf Frommer macht für das illegale Filesharing von „Unhinged – Außer Kontrolle“ im Auftrag der LEONINE Licensing AG folgende Ansprüche geltend:
• Die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
• Die Zahlung von 700 Euro Schadensersatz
• Die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro
Sollte die Entschädigung nicht innerhalb der angegebenen Frist überwiesen und die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben zurückgeschickt werden, droht die Kanzlei mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Doch bei der Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten: Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann kaum wieder zurückgenommen werden. In vielen Fällen ist sie auch gar nicht erforderlich. Die angebotene Vergleichssumme ist in den meisten Fällen überhöht – sofern überhaupt eine Haftung besteht.
Abmahnung von Waldorf Frommer – was Sie beachten sollten
Filesharing ist tatsächlich illegal, doch die Forderungen von Waldorf Frommer sind oft überhöht und können in vielen Fällen im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung abgewehrt oder zumindest reduziert werden. Dabei unterstützt Sie unser Team Urheberrecht gern. Kontaktieren Sie die Kanzlei Waldorf Frommer besser nicht selbst, denn die Gegenseite könnte die Informationen gegen Sie verwenden.
Falls eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte sie unbedingt vorab anwaltlich geprüft werden. Unterschreiben Sie auf keinen Fall unkritisch die von Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Eine solche Erklärung birgt ein hohes finanzielles Risiko, weil das Gegenzeichnen der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Bei jedem weiteren Down- oder Upload des Films „Unhinged – Außer Kontrolle“ droht dann eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Auch die Höhe der geforderten Entschädigungssumme sollte zunächst von unseren Experten überprüft werden. Selbst wenn Sie die Tat begangen haben, kann die Forderungssumme von Waldorf Frommer in vielen Fällen gesenkt werden. In der Regel gibt es bei Abmahnungen einen Verhandlungsspielraum.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung!
Jeder Fall muss individuell eingeschätzt werden. Daher ist es unbedingt ratsam, im Fall einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Nutzen Sie zunächst unser kostenloses Erstgespräch! Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Unhinged – Außer Kontrolle“. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen, die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer abzuwehren oder zu reduzieren.