Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Filesharing des Films „Hexen hexen“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen am Film „Hexen hexen“ verschickt die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zurzeit Mahnschreiben an Internetnutzer. Es geht um illegales Filesharing des Fantasyfilms über Internettauschbörsen. Die Rechte an dem Film von 2020 mit dem Originaltitel „The Witches“ hält die Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg. Viele Adressaten der Abmahnung sind zunächst verunsichert, wenn sie eine solche Abmahnung erhalten und fragen sich, ob sie die geforderte Summe bezahlen müssen. Wie sieht die Rechtslage beim Filesharing über sogenannte P2P-Internet-Tauschbörsen aus?

Roald Dahls Kinderbuch-Klassiker „Hexen hexen“ wurde von Regisseur Robert Zemeckis neu verfilmt; es gibt bereits einen früheren Film von 1990 mit Anjelica Huston in der Hauptrolle. Die Hauptrolle in der Neuverfilmung des Fantasyfilms „Hexen hexen“ spielt Anne Hathaway – als Anführerin einer Gruppe von Hexen, die in einem Luxushotel ihr Unwesen treiben. Die Hexen schmieden einen teuflischen Plan: Alle Kinder sollen in Mäuse verwandelt und dann als Schädlinge ausgerottet werden. Doch ein Waisenjunge, der mit seiner Großmutter im Hotel lebt, versucht die Hexen aufzuhalten. Er wird allerdings eines der ersten Opfer und muss jetzt als Maus aufpassen, nicht entdeckt und ermordet zu werden.

Was verlangt Waldorf Frommer vom Adressaten der Abmahnung?

In der Abmahnung wirft Waldorf Frommer dem Adressaten vor, den Film „Hexen hexen“ über seinen Internetanschluss heruntergeladen und über eine Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben. Für das Bereitstellen des Films verlangt die Abmahnkanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Außerdem soll der Adressat des Schreibens für den Lizenzschaden 700 Euro und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro – insgesamt also 935,80 Euro –zahlen.

Im Namen des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH bietet Waldorf Frommer dem Adressaten an, sich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Vergleichssumme außergerichtlich zu einigen. So könne die Sache schnell erledigt werden. Andernfalls drohten dem Abgemahnten gerichtliche Schritte.

Hafte ich, wenn ich den Film „Hexen hexen“ nicht selbst heruntergeladen habe?

Niemand ist für Schadensersatzansprüche haftbar zu machen, wenn er die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Grundsätzlich sind Anschlussinhaber allerdings verpflichtet, ihr WLAN vor Zugriffen von außen zu schützen. Wenn man ein offenes WLAN-Netzwerk betreibt, können sich Dritte über die IP-Adresse ins Internet einwählen und Urheberrechtsverletzungen begehen. In dem Fall ist der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, dass kein unbefugter Dritter mit der IP-Adresse Rechtswidrigkeiten begeht und muss nach der geltenden Rechtsprechung für solche Verstöße zumindest teilweise haften.

Der Bundesgerichtshof fordert, dass für Internet-Anschlüsse ein individuelles Kennwort genutzt wird (Az. 1 ZR 220/15). Außerdem sollte der Verschlüsselungsstandard zeitgemäß sein. Das ist in der Regel bei einer WPA2-Verschlüsselung der Fall. Manche Gerichte verurteilen den Anschlussinhaber zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren, weil sie in der mangelnden Verschlüsselung eine Pflichtverletzung sehen.

Filesharing: Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen!

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall einfach unterzeichnet werden. Oft ist es möglich, eine Unterlassungserklärung zu modifizieren und vorteilhaftere Regelungen auszuhandeln. Nehmen Sie die Modifizierung aber nicht selbst vor. Es könnte sein, dass die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer die Unterlassungserklärung nicht akzeptiert. Holen Sie sich besser professionelle Hilfe, um die Unterlassungserklärung abzuändern.

Die Unterlassungserklärung gar nicht zu unterzeichnen ist jedenfalls keine Option. Wird die Abgabe der Unterlassungserklärung einfach verweigert, kann die Gegenseite ein einstweiliges Verfügungsverfahren einleiten, das mit hohen Kosten und rechtlichen Risiken verbunden ist und unbedingt vermieden werden sollte. Was den Schadensersatz betrifft, sind die Forderungen in vielen Fällen überzogen und sollten zunächst anwaltlich geprüft werden.

Wie sollten Betroffene auf die Waldorf-Frommer-Abmahnung reagieren?

Wenn Sie von Waldorf Frommer wegen des Films „Hexen hexen“ abgemahnt wurden, raten Ihnen zu folgendem Vorgehen:

• Legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid der Abmahnkanzlei ein. 

• Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht, ohne sie vorher von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.

• Bezahlen Sie die geforderte Summe nicht ungeprüft und unterschreiben Sie nichts.

• Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit einem auf Urheberrecht spezialisiertem Anwalt. Jeder Fall ist anders und sollte individuell abgewogen werden. 

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, die Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Hexen hexen“ abzuwehren. Unsere Anwälte sind auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert und haben schon viele Betroffene erfolgreich vertreten. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77. Rufen Sie uns an!

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