Nicht geringe Menge Drogen

Veröffentlicht am in Strafrechtsangelegenheiten

Wenn es um den Besitz, Handel oder die Herstellung von illegalen Rauschmitteln geht, ist die „nicht geringe Menge“ ein zentraler Begriff. Diese Menge bestimmt häufig den Strafrahmen für Beschuldigte. Aber was genau bedeutet das und ab welcher Menge wird es richtig ernst? Dieser Beitrag klärt auf.

Die „nicht geringe Menge“ ist eine Regelung des Betäubungsmittelgesetzes. Wird diese Menge einer Droge überschritten, drohen Freiheitsstrafen zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Der Grenzwert wird von der Rechtsprechung je nach Droge und deren Gefährlichkeit bestimmt. Entscheidend ist dabei stets der reine Wirkstoffgehalt.

Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen sich die Grenzwerte richten:

  • Risiko: gefährliche Menge, die womöglich als tödliche Dosis ausreicht
  • Quantität: Mengen, die um ein Vielfaches die übliche Konsumeinheit eines Gelegenheitskonsumenten übersteigen
  • Vergleichswerte: die Menge wird anhand ähnlicher, verwandter Drogen verglichen

Bei besonders gefährlichen und abhängig machenden Substanzen sind die Mengengrenzen entsprechend geringer definiert als für weniger starke Rauschmittel.

  • Heroin: 1,5 g reines Heroin
  • Kokain: 5 g
  • Amphetamin/Speed: 10 g
  • Der BGH hat festgesetzt, dass ab einem Wirkstoffgehalt von 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol, kurz THC eine nicht geringe Menge vorliegt. Hat das Marihuana (oder Haschisch) einen Wirkstoffgehalt von 15 Prozent, wären die 7,5 Gramm bei der zu Hause erlaubten Menge von 50 Gramm erreicht.
  • Methamphetamin: 5–10 g je nach Reinheit
  • LSD: 6 mg oder 300 Trips
  • Neuste Camouflage-Drogen wie synthetische Cannabinoide haben oftmals Grenzen um 1–2 g

Eine vollständige Übersicht mit ständig aktualisierten Werten finden Sie weiter unten.

Wurden beim Beschuldigten verschiedene unter das BtMG fallende Substanzen gefunden, die jeweils für sich noch als „geringe Menge“ einzuordnen sind, werden die Wirkstoffanteile addiert. Die Prozentsätze vom jeweiligen Grenzwert werden errechnet und zusammengezählt. Liegt die Summe über 100 %, ist insgesamt die „nicht geringe Menge“ gegeben.

Für Gerichte ist die Bestimmung des Wirkstoffgehalts enorm wichtig. Werden BtM sichergestellt, muss der Gehalt zum Tatzeitpunkt oft rückwirkend berechnet werden. Bei Kleinstmengen unter 3 Konsumeinheiten kann hierauf aber verzichtet werden.

Hier die neuesten Werte aus Gerichtsurteilen für diverse Drogen. Die Angaben beziehen sich immer auf den reinen Wirkstoff:

  • Heroin: 1,5 g
  • Kokain: 5 g
  • Crack: 5 g
  • Amphetamin/Speed: 10 g Amphetamin-Base
  • Methamphetamin („Crystal“): 5 g Metamphetamin-Base, 6,2 g Hydrochlorid, 10 g Racemat
  • Cannabis: 7,5 g THC
  • Haschisch: 7,5 g THC
  • LSD: 6 mg oder 300 Trips
  • MDMA („Ecstasy“): 30–35 g
  • Synthetische Cannabinoide wie JWH-122, JWH-210: 1 g
  • Synthetische Cathinone wie Alpha-PVP, MDPV: 5–25 g
  • Psilocybin: 1,2-1,7 g Psilocybin
  • Methylon: 30 g
  • Khat/Cathinon: 30 g
  • GHB: 200 g
  • Buprenorphin: 450 mg
  • Benzodiazepin-Derivate wie Diazepam, Alprazolam etc.: 120–7200 mg
  • Morphin: 4,5 g Hydrochlorid
  • Methadon: 3 g Hydrochlorid

Hinweis: Bei neuen Drogen können sich die Mengen kurzfristig ändern.

Der Unterschied zwischen einer geringen Menge und einer nicht geringen Menge ist von essenzieller Bedeutung.

  1. Definition: Geringe Menge bezeichnet eine kleine Verbrauchsmenge, die für den Gelegenheitsgebrauch benötigt wird. Sie umfasst in der Regel den Augenblicks- oder Tagesbedarf eines nicht abhängigen Konsumenten, der bis zu drei Konsumeinheiten reicht.
  2. Rechtliche Konsequenzen: Die Einordnung „geringe Menge“ ermöglicht eine mildere strafrechtliche Behandlung. So kann bei Eigenverbrauch das Verfahren gemäß § 31a BtMG eingestellt werden oder das Gericht kann gemäß § 29 Abs. 5 BtMG von einer Strafe absehen.
  3. Strafrahmen: Der Besitz einer sogenannten geringen Menge Drogen kann zu Geldstrafen oder geringen Freiheitsstrafen führen – oft mit der Möglichkeit zur Bewährung. Personen, bei denen eine (vermeintlich) geringe Menge aufgefunden wurde, sollten sich allerdings nicht in Sicherheit wiegen. Es ist angeraten, einen spezialisierten BtM-Anwalt einzuschalten, da die Beurteilung im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängt, etwa von der Art, Gefährlichkeit, Reinheit und Konsumeinheitsbestimmung der Substanz.
  4. Bedeutung für die Verteidigung: Bei geringen Mengen bestehen häufig gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder auf eine vergleichsweise milde Strafe.

Info: Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Auslegung und Anwendung dieser Begriffe je nach Bundesland und Einzelfall variieren kann.

Die „nicht geringe Menge“ ist eine Art Hauptweggabelung. Überschreitet man sie, kann es richtig hart werden, mit Strafen ab einem Jahr Gefängnis. Die Richtwerte variieren stark von Droge zu Droge und werden ständig aktualisiert. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema vertrauensvoll an RA Johannes von Rüden – Ihren Anwalt für Strafrecht in Berlin.

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Verfahren können bei Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum unter folgenden Voraussetzungen und entsprechend § 31a BtMG eingestellt werden:

  • Es muss sich um eine geringe Menge handeln.
  • Die Betäubungsmittel müssen zum Eigenverbrauch bestimmt sein.
  • Die Schuld des Täters muss als gering anzusehen sein.
  • Es darf kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen.

Info:
• Es gibt keine gesetzlich festgelegte Definition.
• In der Praxis umfasst sie höchstens drei Konsumeinheiten.
• Eine Konsumeinheit ist die Menge, die zur Erzielung eines Rauschzustandes bei einem Gelegenheitskonsumenten notwendig ist.
• Die Grenzwerte werden nicht im Gesetz festgelegt, sondern durch die Rechtsprechung, insbesondere durch den Bundesgerichtshof.
• Die Grenzwerte für eine „geringe Menge“ variieren je nach Bundesland.
• Es ist wichtig zu verstehen, dass der Besitz von Betäubungsmitteln grundsätzlich strafbar ist, auch in geringen Mengen.
• Die Einstellung ist eine Kann-Bestimmung, kein Automatismus.
• Auch bei geringen Mengen wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
• Bei Wiederholungstätern ist eine Einstellung unwahrscheinlicher.