VON RUEDEN setzt erstes rechtskräftiges verbraucherfreundliches OLG-Urteil im Daimler-Abgasskandal durch

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Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat am 15. Oktober 2021 das erste verbraucherfreundliche OLG-Urteil gegen die Daimler AG im Dieselskandal gesprochen, das demnächst rechtskräftig wird. Die Richter sehen in der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der erfolgreiche Kläger wurde von der Kanzlei VON RUEDEN vertreten.

Der achte Senat des OLG Naumburg hat eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg aufgehoben und dem Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4 MATIC mit dem Euro 5-Dieselmotor OM 651 Schadensersatz in Höhe von 16.543,40 Euro zugesprochen (Az. 8 U 24/21). Der Käufer gibt sein Fahrzeug zurück und muss sich vom Kaufpreis und eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Drei Aspekte dieses OLG-Urteils aus Naumburg sind besonders interessant:

1. Das OLG Naumburg stuft die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) eindeutig als unzulässig ein – und zwar auch dann, wenn das Fahrzeug die Grenzwerte ohne diese Funktion einhalten würde. Das ist für Fahrzeugkäufer relevant, die noch keinen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten haben. „Der Senat erteilt damit der bisherigen Praxis des Kraftfahrt-Bundesamts eine Absage. Die Behörde hatte die Fahrzeuge nicht amtlich zurückgerufen, wenn sie die KSR nachweislich enthalten, aber bei abgeschalteter KSR die Grenzwerte einhalten“, so Rechtsanwalt Manuel Müller von der Kanzlei VON RUEDEN, der das OLG-Urteil federführend erstritten hat.

2. Das Urteil wird voraussichtlich rechtskräftig, denn das OLG Naumburg hat keine Revision vor dem BGH zugelassen. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht möglich, weil die dafür erforderliche Beschwer von 20.000 Euro nicht erreicht wird. Die Daimler AG kann also keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Die verbraucherfreundliche OLG-Entscheidung aus Naumburg dürfte somit richtungsweisend für weitere Verfahren im Daimler-Abgasskandal werden.

3. Das OLG Naumburg bestätigt die Rechtsauffassung der Kanzlei VON RUEDEN, dass die in zahlreichen Darlehensverträgen verwendete Klausel unwirksam ist, mit der Ansprüche gegen konzernangehörige Unternehmen an die Mercedes-Benz Bank AG abgetreten werden sollten. Das Landgericht Magdeburg hatte zuvor die Ansicht vertreten, dass der Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht beim Kläger verblieben, sondern mit Abschluss des fahrzeugfinanzierenden Darlehensvertrags an die Mercedes-Benz Bank AG übergegangen sei. „Die Einschätzung des OLG Naumburg kann nun auch auf weitere dieser Fälle übertragen werden, sodass auch Verbraucher auf Schadensersatz klagen können, die das Fahrzeug über eine sogenannte Autobank finanziert haben“, erklärt Manuel Müller.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat im Mercedes-Abgasskandal die ersten vier Urteile gegen Daimler und das erste OLG-Urteil erstritten. Das erste rechtskräftige OLG-Urteil setzt diese Erfolgsbilanz fort. Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit über 14.000 Diesel-Besitzer im Abgasskandal und wird von Finanztip als eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal empfohlen. Betroffene Dieselfahrer können ein kostenloses Erstgespräch nutzen und sich zu ihrem Fall beraten lassen.

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