Mercedes-Abgasskandal: Fünf Kunden erhalten deliktische Zinsen von der Daimler AG

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Fünf Siege an einem Tag: Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG am 31. März 2020 in fünf Abgasskandal-Fällen. Die klagenden Verbraucher, die alle von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurden, gewannen gegen den Stuttgarter Autobauer (Aktenzeichen 23 0 186/19, Aktenzeichen 23 O 236/19, Aktenzeichen 2945/17, Aktenzeichen 3078/18, Aktenzeichen 2222/18). 

Der Kaufvertrag wird in allen fünf Fällen, die jeder für sich verhandelt wurden, rückabgewickelt. Das bedeutet, dass die Mercedes-Kunden den Kaufpreis erstattet bekommen und Daimler das Fahrzeug zurücknehmen muss. Zudem erhalten die Verbraucher Zinsen für jedes Jahr, in dem sie das manipulierte Auto gefahren sind – die sogenannten deliktischen Zinsen. 

Die deliktischen Zinsen, zu der das Landgericht Stuttgart die Daimler AG verurteilt hat, sind eine Besonderheit – nicht die Regel. „Die Zusprechung der Zinsen ist derzeit keine Selbstverständlichkeit. Beispielsweise hat das Landgericht Frankenthal in dem stattgebenden Urteil diesen Zinsanspruch verneint“, erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die alle fünf klagenden Verbraucher vertreten hat. „Wir freuen uns über das verbraucherfreundliche Urteil, weil unserem Mandanten damit die Verzinsung des Kaufpreises ab Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses – also ab Zahlung des Kaufpreises – zusteht.“ 

Die fünf Mercedes, wegen der die Kläger vor Gericht gezogen sind, enthalten alle eine Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters. Diese Einrichtung bewirkt, dass das Fahrzeug dien Umfang der Abgasreinigung von der Umgebungstemperatur abhängig macht. Bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad, wie sie auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörde vorherrschen, reinigt der Mercedes die Abgase vollumfänglich. Auf der Straße, wo die Temperaturen stärker schwanken und meist außerhalb des programmierten Temperaturfensters liegen, wird die Abgasreinigung gedrosselt oder gestoppt. 

Das Landgericht in Stuttgart schätzt diese Abschalteinrichtung als illegal ein. In allen fünf Urteilen vom 31. März 2020 stellt das Gericht fest, dass die Daimler AG die Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht habe, indem sie die manipulierten Mercedes-Fahrzeuge auf den Markt gebracht hat. 

Den Kunden sei ein Schaden entstanden, da sie beim Kauf des Autos nicht über die vorhandene Abschalteinrichtung und den damit einhergehenden überhöhten Schadstoffausstoß informiert waren, so die Richter. Das LG Stuttgart geht davon aus, dass die Verbraucher das Fahrzeug nicht gekauft hätten, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die Mercedes die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten können. 

Einer der fünf Kläger, die am 31. März 2020 gegen die Daimler AG gewonnen haben, beschreibt sein gerichtliches Vorgehen als alternativlos: „Ich musste etwas tun, denn mir droht ein Fahrverbot in Stuttgart und somit kann ich über kurz oder lang nicht mehr mit meinem Auto zu meinem Arbeitsplatz gelangen“, erzählt einer der klagenden Verbraucher aus Baden-Württemberg. „Außerdem müsste ich ein Softwareupdate auf meine Motorsteuerung aufspielen lassen, wodurch der Verbrauch höher wäre. Und niemand weiß, wie sich die Veränderung auf die Lebensdauer des Motors auswirken würde“, so der Kläger, der einen Mercedes GLK 220 CDI fuhr, weiter. 

Das Landgericht Stuttgart wendete den § 826 Bürgerliches Gesetzbuch an. Demnach steht den Klägern aus Baden-Württemberg Schadensersatz zu. Die Daimler AG muss den Verbrauchern den Kaufpreis erstatten und die Mercedes mit Thermofenster wieder zurücknehmen. Vom Kaufpreis wird lediglich eine Nutzungsentschädigung abgezogen, die Daimler dafür bekommt, dass die Halter die Fahrzeuge bereits gefahren sind. 

So erhält der zitierte Kläger 23.172,70 Euro von der Daimler AG, nachdem 11.827,80 Euro als Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis in Höhe von 35.000 Euro abgezogen worden sind. Zu den 23.172,70 Euro kommen die deliktischen Zinsen in Höhe von vier Prozent dazu. Diese muss Daimler für jedes Jahr zahlen, das der klagende Verbraucher den manipulierten Mercedes gefahren hat. Damit erhält der Kläger insgesamt knapp 30.000 Euro. 

Der klagende Mercedes-Fahrer ist zufrieden mit dem Prozessergebnis: „Es freut mich, dass das Urteil so ausgegangen ist, sonst hätte ich einen gewaltigen Wertverlust gehabt und mein Auto wäre nur sehr schwer zu verkaufen gewesen“, so der Baden-Württemberger, der durch die Rückgabe des unsauberen Mercedes zudem den Fahrverboten in Stuttgart entgehen konnte.

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