Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN konnte ihr erstes Urteil im Fiat-Abgasskandal erzielen. Das Landgericht Dessau-Roßlau fällte das insgesamt zweite Urteil gegen die italienische FCA Italy S.p.A. im Wohnmobil-Dieselskandal, bei dem es sich nicht um ein Versäumnisurteil handelt (Urteil vom 14. April 2022, Az. 4 O 315/21). Geklagt hatte der Besitzer eines Knaus-Wohnmobils mit Fiat Ducato-Motor, in dem eine Abschalteinrichtung entdeckt wurde. Er erhält einen Schadensersatz in Höhe von 42.964,84 Euro zuzüglich Zinsen von der FCA Italy S.p.A. und darf das manipulierte Wohnmobil zurückgeben.
Im Dieselmotor Fi1 der EU-Abgasnorm 6 des Wohnmobils war eine Timerfunktion enthalten, die die Abgasreinigung nach nur 22 Minuten nahezu komplett abschaltete. Dann wurden die umwelt- und gesundheitsschädlichen Stickoxide in den Abgasen nicht mehr ausreichend herausgefiltert und in die Umgebung freigesetzt. Die Zeitspanne in der Motorsoftware ist dabei vom Hersteller nicht zufällig gewählt worden: Der Prüfzyklus der Zulassungsbehörden dauert ungefähr 20 Minuten. So reinigt der Motor die Abgase auf dem Prüfstand noch umfassend. Danach – und damit die meiste Zeit im Verkehr – werden die Schadstoffe nicht mehr aus den Abgasen gefiltert.
Die Richter am Landgericht Dessau-Roßlau sehen in dieser Timerfunktion ganz klar eine unzulässige Abschalteinrichtung, die eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß §§ 826, 31 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellt, und kritisieren die Beweggründe der FCA Italy S.p.A.: „Andere Gründe, als die größtmögliche Profitmaximierung, sind hierfür nicht ersichtlich. […] Schon aus der Funktionsweise der Zeitschaltuhr wird deutlich, dass diese einzig und allein dafür geschaffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen“, heißt es im Urteil. Umweltschutz und die Belange des Wohnmobilkäufers wurden der Profitmaximierung nachgeordnet, so das Gericht.
Der beklagte Fahrzeughersteller FCA Italy S.p.A. hat während des Verfahrens nicht bestritten, die Timerfunktion in die Motorsteuerungssoftware programmiert zu haben. Das Unternehmen erklärte lediglich, dass es sich dabei nicht um eine illegale Abschalteinrichtung handele – was das Landgericht Dessau-Roßlau ganz anders sah. Zudem sind die Richter davon überzeugt, dass sich diese unzulässige Abschalteinrichtung auch in zahlreichen weiteren Fiat-Wohnmobilen finden lässt.
Rechtsanwalt Friedemann Höppner von der Kanzlei VON RUEDEN: „Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gibt geschädigten Wohnmobil-Besitzern neuen Rückenwind. Die Aussichten auf eine Entschädigung haben sich jetzt deutlich verbessert. Das liegt auch daran, dass die FCA Italy S.p.A. die Zeitschaltuhr in der Motorsteuerung gar nicht bestreitet.“
Die Kanzlei VON RUEDEN berät und vertritt bundesweit mehr als 14.000 Verbraucher im Dieselskandal gegen deutsche und internationale Fahrzeughersteller. Dieselfahrer können sich in einer kostenlosen Erstberatung zu ihren Ansprüchen und den Erfolgsaussichten im Abgasskandal unverbindlich informieren.