Dieselskandal: VW zu Schadensersatzzahlung verurteilt – trotz Kauf in Kenntnis

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Das Landgericht Mönchengladbach entschied am 14. August 2020, das ein Seat-Halter Anspruch auf Schadensersatzzahlungen von der Volkswagen AG hat, obwohl er sein Dieselfahrzeug nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hat. Der Verbraucher hätte nicht wissen können, dass der betroffene VW-Motor EA 189 auch in seinem Seat verbaut worden ist.

Am 22. September 2015 veröffentlichte Volkswagen die Ad-hoc-Mitteilung zum Abgasskandal. Darin hieß es, dass der Dieselmotor EA 189 eine Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation enthält. Der klagende Verbraucher, vertreten von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, kaufte seinen SEAT Exeo Reference der Abgasnorm Euro 5 am 28. Oktober 2015 als Gebrauchtwagen. Später stellte sich heraus, dass dieser Wagen ebenfalls den Motor EA 189 mit illegaler Abschalteinrichtung enthält. Das LG Mönchengladbach sprach dem Seat-Halter nun Schadensersatz zu und verurteilte Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). VW muss den Verbraucher für den Betrug entschädigen und das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen.

Damit widerspricht das LG Mönchengladbach dem Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hatte am 30. Juli 2020 erklärt, dass VW-Fahrer keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 gekauft haben. Die Medienberichterstattung habe ausgereicht, um die Verbraucher über mögliche Abschalteinrichtungen in VW-Motoren zu informieren, urteilte der BGH.

Das  LG Mönchengladbach stimmt dem nicht zu. Der Seat-Fahrer habe nicht wissen können, dass der VW-Motor auch in einem Fahrzeug der Marke Seat verbaut ist. Zwar ist Seat eine Tochtergesellschaft des Volkswagenkonzerns, aber es sei nicht naheliegend, dass die gleichen Motorentypen verbaut wurden. Zudem sei einem durchschnittlichen Verbraucher die Motorbezeichnung EA 189 zu Beginn des Abgasskandals unbekannt gewesen. Es ließen sich keine Rückschlüsse auf die Betroffenheit der Marke Seat ziehen, erklärte das LG Mönchengladbach in seinem Urteil. Das Argument des Kaufes in Kenntnis greife hier nicht.

Mit dieser Entscheidung positionieren sich die Richter in Mönchengladbach sehr verbraucherfreundlich. Die Argumentation in diesem Urteil kann nun auch auf weitere Modelle übertragen werden. Denn: Der Motor EA 189 wurde in Dieselfahrzeuge der Marken Seat, Skoda und Audi eingesetzt. Besitzer der betroffenen Modelle konnten im Herbst 2015 ebenfalls noch nicht wissen, dass Volkswagen den betroffenen Motor in diversen Fahrzeugen einbaute.

Wer ein Dieselfahrzeug dieser Marken fährt und es nach September 2015 gekauft hat, kann demnach dennoch Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal erheben. Mit anwaltlicher Hilfe kann geprüft werden, ob sich eine Klage gegen Volkswagen lohnt. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt bundesweit über 12.000 Fahrzeughalter gegen die deutschen Autobauer. In einer kostenlosen Erstberatung können sich betroffene Verbraucher unverbindlich über Ihre Rechte im Abgasskandal informieren.

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