Probemitgliedschaft auf Dating Portalen von HQ Entertainment automatisch verlängert

Veröffentlicht am in Internetrecht

Um mehr Nutzer für sich zu gewinnen bieten Unternehmer von Dating Plattformen wie HQ Entertainment 14-tägige Mitgliedschaften zum Preis von nur einem Euro an. Ein solches Angebot gab es auch auf der Website reif6.com. Erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist reagieren die Unternehmen und berufen sich darauf, dass die Frist bereits verstrichen sei. In der Folge erhalten die Verbraucher Inkassoschreiben mit der Aufforderung die ausstehende Summ zu zahlen.

Ist der Vertrag wirksam?

Fraglich ist, ob der Vertrag überhaupt wirksam ist. In der automatischen Vertragsverlängerung steckt eine sogenannte versteckte Klausel. Davon ist die Rede, wenn eine Klausel so ungewöhnlich ist, dass der Verbraucher nicht mit dem Inhalt der Klausel rechnen muss. Vorliegend geht die Ungewöhnlichkeit aus der Gestaltung des Vertrages hervor. Damit ist die Gestaltung der Dating Website gemeint. Dass sich der Vertrag automatisch verlängern wird, müsste für den Verbraucher bei Vertragsabschluss also offensichtlich sein. Andernfalls kann der Verbraucher nicht um die Verpflichtungen die er mit dem Vertrag eingeht wissen.

Der Unternehmer muss die Website so gestalten, dass dem Verbraucher bewusst ist sich zu einer Zahlung zu verpflichten. Die abgegebene Bestätigung bezieht sich hier nur auf die Zahlung für die Probemitgliedschaft und nicht auf eine Verlängerung zu einer Premium-Mitgliedschaft. Daher kann die automatische Vertragsverlängerung hin zu einer Probemitgliedschaft nicht Bestandteil der AGB und des gegenständlichen Vertrages mit HQ Entertainment geworden sein, da ein Verstoß gegen zivilrechtliche Grundsätze u.a. der Preiswahrheit und Preisklarheit offensichtlich ist.

Mit der Forderung in den AGB der Unternehmer der Dating Portale nach einer schriftlichen Kündigung liegt ein weiterer Verstoß gegen die AGB Grundsätze vor. Es gilt, ein im Internet geschlossener Vertrag muss ebenso einfach kündbar sein, wie er geschlossen wurde. Somit ist die Forderung einer schriftlichen Kündigung kein Bestandteil des Vertrages.

Widerrufsrecht wirklich erloschen?

Die Behauptung der Verbraucher habe den Ausschluss seines Widerrufsrechts erklärt ist unrichtig. Der Ausschluss des Widerrufsrechts muss ausdrücklich und gesondert erklärt werden und kann nicht mit Betätigung des Kauf-Buttons einhergehen. Würde dies genügen, unterbliebe die notwendige Widerrufsbelehrung. Es entspricht nicht dem Sinn und Zweck, diese vom Verbraucher in den AGB vermuten zu lassen.

In den Richtlinien des Europäischen Parlaments wurde beschlossen, dass das Widerrufsrecht dann erlischt, wenn es sich um digitale Inhalte handelt, die sich nicht auf einem Datenträger befinden und in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt sind. Der Sinn und Zweck dieser Richtlinien bezieht sich ausschließlich auf Streaming und Downloads und nicht die Zurverfügungstellung von Websites. Demnach ist vorliegend von einer Fehlinterpretation von HQ Entertainment auszugehen. Das Widerrufsrecht ist nicht erloschen.

Wie gehe ich gegen das Inkassoschreiben von HQ Entertainment vor? 

Bewahren Sie die Ruhe und kommen Sie keiner Forderung aus den Inkassoschreiben nach, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Die Betreiber haben die klare Absicht, den Verbraucher in diese Situation zu bringen, um ihn rechtsgrundlos zu hohen Zahlungen zu drängen.

  1. Zahlen Sie nicht an HQ Entertainment
  2. Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit HQ Entertainment auf
  3. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu
  4. Wahren Sie die Fristen der HQ Entertainment

Bei uns erhalten alle Betroffenen eines Inkassoschreibens eine kostenlose Erstberatung. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren Sachverhalt und eruieren mit welchen Kosten, Chancen und weiteren Konsequenzen Sie rechnen können.

Buchempfehlung
Ein Weihnachtsgeschenk mit Berliner Flair – "Berliner Schlaglichter"
Beliner Schlaglichter Buchempfehlung
Wenn Sie nach einem Weihnachtsgeschenk suchen, das den besonderen Geist Berlins einfängt, dann sind die "Berliner Schlaglichter" von Ulrich Seibert genau das Richtige. In zwei Bänden voller Anekdoten, bissigem Humor und Kulturkommentaren bietet Seibert einen einzigartigen Blick auf das Berliner Leben. Die Themen reichen von Politik und Finanzen über Techno und Kunst bis hin zu skurrilen Party-Dialogen. Die kurzen, pointierten Texte eignen sich perfekt für zwischendurch – ideal für jemanden, der Berlin kennt und liebt oder sich für die lebendige Kulturszene interessiert. Ein Tipp: Am besten mit einem guten Glas Wein genießen und den urbanen Charme auf sich wirken lassen!