Wegen Corona: Stundung von Immobilienkrediten möglich

Veröffentlicht am in Immobilien- und Mietrecht

Viele Haus- und Wohnungseigentümer müssen Immobilienkredite abzahlen und geraten wirtschaftlich in Schieflage. Eine Gesetzesänderung hilft betroffenen Kreditnehmern jetzt: Wer sich wegen der Coronakrise die monatlichen Ratenzahlungen für seine Immobilie nicht mehr leisten kann, hat Anspruch auf eine dreimonatige Stundung. Möglich sind außerdem eine Änderung des Tilgungssatzes, ein Verkauf der Immobilie oder ein Widerruf des Kreditvertrags.

Eine neue Stundungsregelung der Bundesregierung schützt Verbraucher, die wegen der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind: Wer jetzt weniger Einkünfte hat und seinen Immobilienkredit zurzeit nicht abbezahlen kann, darf die Monatsraten für die Monate April bis Juni komplett stunden. Reichen die drei Monate nicht aus, ist laut Gesetz eine Verlängerung möglich.

Das Recht auf Stundung gilt auch für Immobilienkredite, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Eigentümer müssen dafür belegen, dass sie durch die Corona-Pandemie Einnahmeausfälle haben, sodass das Abbezahlen ihrer Raten einen angemessenen Lebensunterhalt gefährden würde. Das kann dann der Fall sein, wenn Verbraucher Kurzarbeit leisten oder ihren Job verloren haben und ihren Lebensunterhalt deshalb nicht mehr bestreiten können.

Zahlung auf keinen Fall einfach einstellen

Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) rät betroffenen Verbrauchern, rechtzeitig den Kontakt zu ihrem Kreditgeber zu suchen: „Viele Banken haben bereits angekündigt, ihren Kunden entgegenzukommen und gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen“, erklärt Alexander Krolzik, Experte für Immobilienfinanzierungen. „Kreditnehmer sollten sich rechtzeitig bei ihrem Bankberater melden – möglichst bevor sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wer jetzt seinen Kopf in den Sand steckt und hofft, dass sich das Problem irgendwie von alleine löst, riskiert die Zwangsversteigerung seiner Immobilie.“ Verbraucher sollten deshalb auf keinen Fall einfach ihre Zahlungen einstellen.

Wer den Anspruch auf Stundung geltend machen will, sollte sich so schnell wie möglich an den Kreditgeber wenden und klären, wann und wie die gestundeten Zahlungen beglichen werden können. Wird keine Übereinkunft gefunden, verlängert sich der Kreditvertrag automatisch um drei Monate. Krolzik rät Verbrauchern, sehr aufmerksam zu sein, wenn die Banken ihnen neue Angebote machen. „Sie müssen darauf achten, dadurch nicht schlechter gestellt zu werden. Und: Stundung bedeutet nicht, dass die Schulden verschwinden. Sie werden nur verschoben.“

Reduzierung der Tilgungsrate oder Verkauf

Um die finanzielle Belastung kurzfristig zu senken, ist auch eine Reduzierung der Tilgungsrate eine Option. Auf diese Möglichkeit besteht allerdings kein genereller Rechtsanspruch. Einige Kreditinstitute haben allerdings eine Änderung des Tilgungssatzes in ihren Verträgen vorgesehen. In der Regel ist dann ein Korridor vereinbart, innerhalb dessen der Tilgungssatz angepasst werden kann. Die Spanne variiert je nach Vertrag und Kreditinstitut. Eventuell kann der Tilgungssatz auch öfter als einmal angepasst werden. Die Tilgung komplett auszusetzen ist allerdings laut Vertrag in der Regel nicht möglich.

Auch ein Verkauf der Immobilie kann helfen, seine Finanzen wieder in den Griff zu bekommen – auch wenn das meistens eine schwere Entscheidung ist. Viele Banken ermöglichen ihren Kreditnehmern ein halbes Jahr Aufschub, um einen Käufer zu finden. Aber eine solche Entscheidung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Krolzik empfiehlt, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen: „Wer mit dem Verkauf zu lange wartet, muss seine Immobilie vielleicht unter Druck hergeben und kann dann kaum noch einen guten Preis erzielen.“

Widerruf des Kreditvertrags

Eine weitere Option, um Kosten zu senken, ist ein Widerruf des Kreditvertrags. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen gestärkt. Demnach müssen Verbraucherkreditverträge klar und prägnant die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben. In einer von vielen Banken genutzten Mustervorlage wird die Berechnung der Widerrufsfrist für den Kreditvertrag aber nicht eindeutig angegeben. Sie verweist lediglich auf eine nationale Vorschrift, die dann auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist.

Bei dieser sogenannten Kaskadenverweisung bei Pflichtangaben kann der Kreditnehmer nicht prüfen, ob der Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält. Auch lässt sich nicht ohne Weiteres feststellen, wann die Widerrufsfrist für den betreffenden Vertrag begonnen hat. Verbraucherkreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden und eine Kaskadenverweisung beinhalten, können mit Verweis auf das EuGH-Urteil jetzt widerrufen werden – auch Immobilienkreditverträge.

Das bedeutet, dass Verbraucher sich gegen schwer nachvollziehbare Kreditverträge wehren und einen neuen Immobilienkreditvertrag abschließen können – zu den aktuell historisch niedrigen Zinsen. Auch wer bei einer vorzeitigen Ablösung des Kreditvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müsste, kann von diesem Widerrufsjoker profitieren und damit mehrere tausend Euro sparen.

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