Whistleblower-Richtlinie: EU-Kommission mahnt Umsetzung an

Veröffentlicht am in Compliance

Deutschland und 23 andere Mitgliedsstaaten haben die EU-Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern noch immer nicht umgesetzt. Daher hat die EU-Kommission Ende Januar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die europäische Richtlinie zum Whistleblower-Schutz ist bereits Mitte Dezember vorigen Jahres in Kraft getreten. Doch in Deutschland konnte sich die frühere schwarz-rote Regierungskoalition nicht auf eine gemeinsame Linie einigen und die zweijährige Frist ist ohne einen Gesetzesbeschluss ausgelaufen.

Am 27. Januar hat die Kommission deshalb an Deutschland und die anderen säumigen Mitgliedsstaaten „blaue Briefe“ geschickt, mit denen die Staaten ultimativ aufgefordert werden, die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzusetzen.

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie mangelhaft

Die Mahnbriefe sind die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Die betroffenen Länder haben nur noch wenige Monate Zeit, um die festgestellten Rechtsverstöße zu beenden. Setzen sie die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht zügig um, wird die Kommission den Fall voraussichtlich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen, der Sanktionen verhängen kann.

Unternehmen, Behörden und andere Rechtsträger mit mehr als 50 Mitarbeitern und alle Unternehmen aus dem Bereich Finanzdienstleistungen müssen ein internes Hinweisgebersystem bereitstellen und einen Ansprechpartner benennen. Nur für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gelten Ausnahmen. In der deutschen Rechtsprechung musste ein Hinweisgeber einen Missstand zunächst intern in der eigenen Firma oder Behörde melden – das ändert sich mit der EU-Richtlinie.

Ausgebremster Whistleblowing-Schutz in Deutschland

Die Große Koalition war an einem Umsetzungsgesetz gescheitert. Die SPD hatte für einen Schutz von Hinweisgebern auch bei Verstößen gegen deutsches Recht plädiert, der nicht nur für Bereiche wie Finanzdienstleistungen und Ausschreibungen, Produkt- und Lebensmittelsicherheit, Datenschutz, Umwelt und Gesundheit gilt, die bereits EU-weit geregelt sind. Doch CDU und CSU sperrten sich dagegen.

Dass der deutsche Gesetzgeber die Frist nicht eingehalten hat, ist laut Whistleblower-Netzwerk (WBN) ein Zeichen dafür, dass Whistleblower in Wirtschaft, Politik und Verwaltung nicht gern gesehen sind. Vorstände von Unternehmen und Staaten reagierten allergisch, „wenn man ihnen auf die Finger schauen darf und sie leichter zur Verantwortung gezogen werden können“. Der Anwendungsbereich des Umsetzungsgesetzes müsse breit sein und deutsches Recht einbeziehen. Zudem sollte öffentliches Whistleblowing, etwa gegenüber den Medien, erleichtert werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will jetzt so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen. Vorarbeiten existierten bereits und müssten nur noch angepasst werden. Die deutsche Lösung werde über die EU-Vorgaben hinausgehen, so der Politiker. Hinweisgeber dürften nicht im Regen stehen bleiben, wenn es etwa um Arbeitsschutzregeln oder den Pflegebereich gehe. Das Bundesjustizministerium (BMJ) plane, die überfällige Regelung möglichst bald vorzustellen, einen Referentenentwurf gebe es bislang aber noch nicht, erklärt eine BMJ-Sprecherin gegenüber netzpolitik.org. Er solle aber „wahrscheinlich demnächst“ erarbeitet werden, so die Sprecherin.

Hinweisgeberschutzgesetz: Besserer Schutz für Whistleblower

Die bereits 2019 beschlossene EU-Richtlinie bietet Hinweisgebern besseren Schutz, die Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Sie erfasst allerdings nur bestimmte EU-weit geregelte Rechtsgebiete wie Umwelt- oder Gesundheitsrecht und lässt andere Whistleblowing-Sachverhalte, die nationales Recht betreffen, außen vor.

Die Ampelregierung will verschärfte Regelungen umsetzen: Whistleblower müssten „nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“, heißt es im Koalitionsvertrag. Vor allem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll es laut der BMJ-Sprecherin einen „intensiven Austausch“ rund um den Referentenentwurf geben. Gespräche gebe es auch mit dem Wirtschaftsministerium, so die BMJ-Sprecherin.

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie mit WhistlePort

Nach der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes werden Hinweisgeber künftig deutlich besser vor Repressalien wie einer Kündigung oder Versetzung geschützt sein. Unternehmen und Behörden müssen künftig einen richtlinienkonformen Meldekanal zu Verfügung stellen – wie eine Online-Plattform, über die Nachrichten im Sinne der EU-Whistleblower-Richtlinie sicher, anonym und vertraulich abgegeben und vom Unternehmen bearbeitet werden können.

Mit der Plattform WhistlePort bietet die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN Unternehmen und Organisationen ein Online-Hinweisgebersystem an, das die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie bereits jetzt erfüllt. WhistlePort wurde von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN entwickelt und bietet Anonymität und Rechtssicherheit. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um sich über die Meldeplattform WhistlePort und über Schulungen zur rechtssicheren Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zu informieren. Wir beraten Sie gern!

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