Zahnärztekammer Nordrhein: Darlehensvertrag widerrufen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Sie möchten zu günstigeren Vertragsbedingungen umschulden oder die Zinslast Ihres laufenden Kreditvertrags bei der Zahnärztekammer Nordrhein senken? Für Kreditnehmer der Zahnärztekammer Nordrhein, die zu privaten Zwecken ein Darlehen aufnahmen, besteht die Möglichkeit, aus Altverträgen auszusteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Höchstrichterliche Rechtsprechung auf der Seite der Verbraucher – Tausende Widerrufsbelehrungen in Deutschland fehlerhaft

Diese attraktive Ausstiegsmöglichkeit steht Verbrauchern aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen. Verbraucher ist, wer zu überwiegend privaten Zwecken handelt. Darlehensgeber sind seit Ende 2002 dazu verpflichtet, ihre Kreditnehmer bei Vertragsschluss umfassend darüber zu belehren, dass ihnen ein Widerrufsrecht des Kreditvertrags zusteht. Diese Verpflichtung erfüllten viele Kreditgeber jedoch nur teilweise. Viele deutsche Gerichte befanden Belehrungsformulare als unzureichend. Irreführende Zusätze, unübersichtliche äußere Gestaltung, lückenhafte Informationen und viele andere Schwachstellen der Belehrungstexte könnten dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts erschweren. Eine Vielzahl an Belehrungen, die nach 2002 verwendet wurden, ist davon betroffen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zur Folge, dass das Recht den Vertrag zu widerrufen zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden kann. Daher können auch Darlehen bei der Zahnärztekammer Nordrhein widerrufen werden, die vor Jahren aufgenommen wurden.

Fehler der Darlehensgeber als Chance auf Geldersparnisse für Kreditnehmer

Für Darlehensnehmer der Zahnärztekammer Nordrhein stellt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Glücksfall dar. Zu Zeiten tiefer Zinsen können Verbraucher ihre Altdarlehen ablösen und zu günstigen Vertragsbedingungen umschulden. Durch einen erfolgreichen Widerruf lassen sich somit tausende Euro sparen. Zusätzlich kann durch einen anderen Aspekt des Widerrufs sehr viel Geld gespart werden. Denn während Darlehensnehmer bei vorzeitiger Kündigung von Darlehensverträgen in den meisten Fällen eine hohe Entschädigungszahlung begleichen müssen, fällt bei einem Widerruf die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nicht an. Die Kompensationsforderung kann abhängig von der Darlehenssumme mehrere Zehntausend Euro betragen.

Bundesregierung stieß Gesetzesänderung zur Abschaffung des „ewigen“ Widerrufsrechts an

Doch aktuell ist Eile geboten. Ausgerechnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz initiierte eine Gesetzesänderung, die das zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht abschaffen soll. Die Änderung sieht vor, Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurden, nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen zu können. Das Ministerium begründete den Vorschlag unter anderem damit, die fortdauernde Verunsicherung der Verbraucher über das Bestehen oder Nicht-Bestehen eines „ewigen“ Widerrufsrechts beenden zu wollen. Dass allerdings eher die Darlehensgeber sich über die geplante Änderung freuen, ist offensichtlich.

Zahnärztekammer Nordrhein gab den Beginn der Frist nicht konkret genug an

Wann Belehrungstexte nicht mehr den Anforderungen an eine umfassende Belehrung genügen, lässt sich nur im Einzelfall feststellen. In Belehrungsformularen der Zahnärztekammer Nordrhein aus der Zeit um 2009 lassen sich jedoch Angriffspunkte finden. So belehrte die Zahnärztekammer Nordrhein die Darlehensnehmer über den Fristbeginn so: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Bereits der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Angabe unzureichend ist. Für den Darlehensnehmer ist durch diese Erläuterung der Zahnärztekammer Nordrhein keine klare Bestimmung des Fristbeginns möglich. Denn er kann dem Satz lediglich entnehmen, dass die Frist mit Erhalt der Belehrung oder später beginnt. Damit stellt sich die Belehrung über den Fristbeginn nicht als eindeutig dar, sondern eher als verwirrend. Denn welche anderen Umstände für den Beginn der Frist hinzutreten müssten, ist auch nicht erklärt. Der Darlehensnehmer wird also völlig im Dunkeln gelassen, wann die Frist beginnt. Somit könnte er von einer Widerrufserklärung abgehalten werden.

Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch Experten – Rechtsanwaltkanzlei VON RUEDEN

Unvorbereitete Widerrufserklärungen von rechtlich nicht beratenen Verbrauchern führten leider bereits in einigen Fällen dazu, dass sich die Kreditnehmer selbst die Möglichkeit nahmen, aus dem Vertrag herauszukommen. Es muss bedacht werden, dass der Widerruf nicht konzipiert wurde, um sich in Zeiten niedriger Zinsen von Altdarlehen zu lösen.

Legen Sie die Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen in die Hände von Kennern des Bankrechts. Die im Bankrecht erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Die Kanzlei rät angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderung zu zeitnahem Handeln.

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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

 

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