Wirecard Klage gegen Financial Times eingereicht

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Nach der Veröffentlichung mehrerer negativer und wohl auch falscher Artikel hat der Aschheimer Zahlungsdienstleister Wirecard erste juristische Konsequenzen gezogen. Es hat die britische Financial Times Ltd und deren Autoren Dan McCrum vor einem deutschen Gericht u.a. auf Schadenersatz verklagt. Wie geschädigte Investoren nach dem Ende des Financial-Times-Skandals an ihr Geld kommen könnten.

Johannes von Rüden steht in seinem Büro am Leipziger Platz im Herzen Berlins. Der Berliner Rechtsanwalt hat gerade seine Mütze abgelegt, auf der Leipziger Straße rauschen die Autos vorbei. Normalerweise bearbeitet der erfahrene Rechtsanwalt Verfahren im Dieselskandal. In letzter Zeit rufen aber vermehrt Mandanten an, die von einer britischen Zeitung Schadenersatz fordern – oder einfach überhaupt Schadenersatz geltend machen wollen – egal gegen wen.

Wirecard wies Vorwürfe früh zurück

In einer Serie von Artikeln hatte die Financial Times über zwei Monate hinweg behauptet, in der Singapur-Niederlassung des Aschheimer Unternehmens würde etwas schief laufen. Die Vorwürfe reichten von Korruption bis hin zu Geldwäsche. Zwar widersprach Wirecard den Vorwürfen in zum Teil drastischen Worten – doch nicht ausreichend, wie die Reaktion der Märkte zeigte. Der Aktienkurs des Aschheimer Finanzdienstleisters gab über Wochen um zeitweise mehr als 50 Prozent nach. Zudem kamen Vorwürfe dazu, der Autor der Artikel könnte die Märkte manipuliert haben. Die Financial Times wies derartige Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen den Autoren des Artikels Dan McCrum.

„Ich kann meinen Kerl dazu bringen, es zu stoppen. Ich habe einen guten Kontakt“

Die BaFin hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Leerverkäufe auf Wirecard für die Dauer von zwei Moanten untersagt werden. Ein Geschäftsmann hatte sich an einen Wirecard-Vorstand gewandt. Gegen die Zahlung eines hohen Millionenbetrages könnten positive Presseberichte über Wirecard erscheinen, der Geschäftsmann habe gute Kontakte, heißt es in einem Chat. Statt darauf einzugehen, machte der Wirecard-Vorstand das einzig richtige: Er schaltet die Staatsanwaltschaft ein, die ein Fax an die BaFin sandte.

Wirecard Eine nie dagewesene Achterbahnfahrt an den Märkten

Nachdem Wirecard am 26. März 2019 eine Zusammenfassung der abschließenden Compliance-Untersuchungen der Kanzlei Rajah & Tann veröffentlichte, erholte sich der Kurs der Aktie schlagartig. Inzwischen hat er einen Teil davon wieder abgegegeben. Der Aschheimer Konzern sah sich durch den Abschlussbericht bestätigt. Es sei zu keinem großartigen Fehlverhalten der Mitarbeiter gekommen, hieß es in dem Abschlussbericht. Zwar blieben einige Fragen offen, die aber nicht den Verdacht nahelegten, es habe ein systematisches Aufbauschen von Umsätzen gegeben.

Die Wirecard AG selbst hat sich am vergangenen Donnerstag dazu entschieden, eine Klage gegen die Financial Times und den Autoren Dan McCrum einzureichen. Ein Sprecher des Landgerichts München I erklärte der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN am Mittwochvormittag, die Klage sei eingegangen und liege der 9. Zivilkammer vor. Die 9. Zivilkammer ist am Landgericht München I für presserechtliche Ansprüche zuständig.

Eine Sprecherin Wirecards erklärte gegenüber Medien, man habe eine Unterlassungsklage eingereicht. Ziel sei es, die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen zu untersagen. Zudem seien Geschäftsgeheimnisse falsch dargestellte worden. Verbunden wurde die Klage offensichtlich mit einem Feststellungsantrag, mit dem Ziel, die Financial Times Ltd zum Ersatz des durch die Berichterstattung entstandenen Schadens zu verpflichten. Wie hoch dieser Schaden ist, kann bisher niemand sagen. Wirecard lässt sich in dem Verfahren von einem renommierten Münchener Rechtsanwalt vertreten.

Wirecard verlangt von Financial Times Schadenersatz

Bei der Berichterstattung der Financial Times handelt es sich um eine Verdachtsberichterstattung. „Der Bundesgerichtshof hat Medien dazu klare Verhaltensregeln an die Hand gegeben, die eingehalten werden müssen“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden. So müsse bereits aus der Berichterstattung hervorgehen, dass es sich lediglich um Vorwürfe handelt. Ob diese strafrechtlich relevant seien, oder nicht, spiel keine Rolle. Zudem müsste die Berichterstattung auf ausreichend wahre Beweistatsachen gestützt werden können. So sehen es auch andere Medienrechtlicher, wie der Jurist Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund. Daran bestehen aber schon Zweifel.

Ein Artikel auf Spiegel-Online legt nahe, dass die Vorwürfe nur auf dem Vorwurf eines einzigen Mitarbeiters beruhten. Weder schien sich Financial Times für dessen Glaubwürdigkeit interessiert zu haben, noch für seine sonstigen Motive. Wirecard selbst hatte schon früh den Verdacht, dass ein Konflikt zwischen zwei Mitarbeitern im Vordergrund steht. „Die Berichterstattung hat möglicherweise die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung verletzt“, resümiert von Rüden.

Gute Chancen für Wirecard Anleger

Von Rüden beobachtet aus seinen Kanzleiräumen mit einem Team von Rechtsanwälten und wissenschaftlichen Mitarbeitern die aktuelle Entwicklung sehr genau. Sollte das Gericht zu der Entscheidung kommen, dass die Berichterstattung nach § 1004 Abs. 1 BGB zu untersagen ist, stehen die Chancen gut, dass auch Anleger Chancen darauf haben, gegen die britische Zeitung Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Fall erinnert an den Kampf Leo Kirchs gegen die Deutsche Bank. Das Verfahren endete seinerzeit mit einem Vergleich zwischen Kirchs Erben und der Deutschen Bank. Auch im vergangenen Jahr hatte ein Unternehmer die Süddeutsche Zeitung auf Millionen verklagt – scheiterte aber letztlich. „Die damalige Berichterstattung war ja auch in Ordnung“, sagt von Rüden. Die Financial Times könnte aber über ihre Ziele hinausgeschossen sein.

Wirecard Rechtsstreit könnte Jahre andauern

Auch das jetzige Verfahren gegen die Financial Times könnte sich einige Zeit hinziehen. Das Münchener Landgericht wird wohl nun zunächst von der Wirecard AG einen Vorschuss einfordern, um die Klage dann in das Englische zu übersetzen und und nach London zu senden. All das könnte Monate dauern. Um möglichen verjährungsrechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten sich Anleger daher möglichst zeitnah mit einem Anwalt auseiandersetzen, diesem die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

Dazu gehören zum Beispiel die Anzahl der Wirecard-Aktien, die sich am 30. Januar 2019 und an den folgenden Tagen zum Depotbestand gehörten. Zudem auch Angaben dazu, ob und wann diese Aktien wider veräußert wurden, so dass der Rechtsanwalt den Schaden berechnen kann. Sollten Hebelprodukte zum Einsatz gekommen sein, dann die Bezeichnung der WKN und wann diese ausgeknockt wurden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen Anlegern für Beratungsgespräche zur Verfügung.

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