Widerruf von ING DiBa Baufinanzierung noch heute möglich?

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Kunden der ING DiBA könnten noch heute zum Widerruf berechtigt sein. Der sogenannte Widerrufsjoker besteht bei diversen Baufinanzierungen, die zwischen 2010 und 2015 aufgenommen wurden. Der Widerruf ist grundsätzlich auf wenige Tage nach Abschluss des Darlehensvertrags befristet. Diese Frist beginnt jedoch nicht zu laufen, wenn fehlerhafte Vertragsdokumente genutzt worden sind – beispielsweise, wenn die Angabe über die Vertragslaufzeit fehlt. Diese muss explizit genannt werden. Kunden, deren Vertrag diesbezüglich Lücken aufweist, könnten mithilfe des Widerrufs erhebliche Kosten sparen.

Widerruf kann Zinsen von alten ING DiBa Darlehen sinken lassen

Der Widerrufsjoker, also die Möglichkeit des „ewigen“ Widerrufs, beunruhigt schon längere Zeit zahllose Kreditinstitute. Kann ein Kunde den Widerruf noch Jahre nach Vertragsschluss ausüben, birgt das finanzielle Chancen. Denn durch den Widerruf wird der komplette Darlehensvertrag rückabgewickelt. Der widerrufende Kunde erhält dabei in der Regel alle gezahlten Raten und Zinsen zurück. Im Anschluss wird meist eine sogenannte Umschuldung vorgenommen, man nimmt also ein neues Darlehen auf. Der Vorteil: Die heutigen Zinssätze sind auf einem historisch niedrigen Stand, es werden immense Summen gespart.

Die ING DiBa versucht, Kunden durch Vergleichsschlüsse vom Widerruf abzuhalten und macht interessante Angebote. Wer also heute noch ein Widerrufsrecht innehat, sollte dies aus finanziellen Gründen auch nutzen!

Wer ist zum Widerruf gegenüber der ING DiBa berechtigt?

Zahlreiche Verträge enthielten fehlerhafte oder lückenhafte Angaben. Konkret geht es um die Vertragslaufzeit. Das Gesetz verlangt, dass der Kunde über diesen essentiellen Punkt informiert wird. Und zwar explizit im eigentlichen Vertragstext.

Zwar gab die ING DiBa ordnungsgemäße Nebendokumente, sogenannte europäisch standardisierte Merkblätter (ESM), heraus. In diesen Beiblättern waren auch Hinweise auf die Vertragslaufzeit bzw. den Tilgungszeitpunkt zu finden. Allerdings genügt dies den gesetzlichen Anforderungen nicht, weil die ESM-Merkblätter nicht Teil des Vertragstextes sind. Das ist bisher einhellige Auffassung, sodass der Widerruf im Regelfall möglich sein sollte.

Baufinanzierung zwischen 2010 und 2015 aufgenommen?

Wer zwischen 2010 und 2015 eine Baufinanzierung bei der ING DiBa aufgenommen hat, könnte zum Widerruf berechtigt sein. Das hängt von verschiedenen Umständen ab. Die Erfahrung zeigt, dass eine Überprüfung des Sachverhalts durch professionelle Juristen unumgänglich ist. Wir von VON RUEDEN bieten allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte begutachten Ihren Darlehensvertrag aus rechtlicher und finanzieller Sicht. Im Anschluss daran erhalten Sie eine Einschätzung, ob das Widerrufsrecht besteht und welche Chancen für Sie damit verbunden sind. Ohne Risiko und ohne Verpflichtungen haben Sie so einen fundierten Überblick über Ihre konkrete Rechtslage!

Weitere Informationen finden Sie hier. Gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@rueden.de) oder Telefon (030 / 200 590 770) zur Verfügung!

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