Verbrauchern können unter bestimmten Umständen ein Recht auf Widerruf sowie Rückabwicklungsansprüche zustehen, etwa innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist und gemäß der Widerrufsbelehrung oder im Einzelfall auch darüber hinaus, etwa falls diese Belehrung fehlerhaft ist. Unter Rückabwicklung versteht man, dass die beidseits empfangenen Leistungen jeweils zurückgewährt werden müssen. Ein Darlehensnehmer müsste also einen erhaltenen Kreditbetrag zurückgeben, während der Darlehensgeber erhaltene Raten herauszugeben hat. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei Schadenersatzansprüchen der Zustand herzustellen ist, als sei das zum Schadenersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten. Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht kennen viele Konstellationen von Rückabwicklungsansprüchen.
Restschuldversicherungen
Zunehmend gewähren Banken Kredite nur noch, wenn die Kreditnehmer im Gegenzug eine oft kostspielige Restschuldversicherung abschließen, welche die Kreditraten deutlich erhöht. Der BGH hat entschieden, dass eine solche Kombination von zwei Verträgen als sogenanntes verbundenes Geschäft anzusehen ist. Die Folge: Banken hätten in ihren Widerrufsbelehrungen darauf hinweisen müssen, anderenfalls können Verbraucher noch lange nach dem vermuteten Ablauf der Widerrufsfrist von diesem Recht Gebrauch machen, was zu einer Rückabwicklung führt. Da ein Kreditnehmer die Restschuldversicherung zwar mit abbezahlt, obwohl er sie nie ausgezahlt erhalten hat, kann ein Widerruf bedeuten, dass er seine Zahlungsverpflichtung viel früher als erwartet erfüllt. Bei der Frage, wie Kapital und Raten zu verzinsen sind, kann ein entsprechend versierter Rechtsanwalt einen Überblick über die Rechtsprechung geben und die Rechte von Kreditnehmern durchsetzen.
Widerruf von Fonds
Ein weiteres Beispiel für verbundene Geschäfte sind zum Teil finanzierte Fondsbeteiligungen. Falls der Anleger den Darlehensvertrag wirksam widerrufen kann, etwa aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, hat die Bank grundsätzlich auch den Eigenanteil des Anlegers an der Fondsbeteiligung zu erstatten, entschied der BGH vor dem Hintergrund, dass beide Geschäfte eine wirtschaftliche Einheit bilden und hat damit die Rechte von Anlegern gestärkt.
Doch nicht nur fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, auch Aufklärungspflichtverletzungen können ausschlaggebend für Rückabwicklungsansprüche sein, z.B. wenn den Kunden interne Rückvergütungen verschwiegen werden oder auch, wenn sie nur mangelhaft über entstehende Kosten aufgeklärt werden.
Rechtsanwälte können individuell prüfen, ob die Möglichkeit einer Rückabwicklung besteht und zu welchen Konditionen. Dies empfiehlt sich, da zu untersuchen ist, ob Steuervorteile bei der Rückabwicklung anzurechnen sind, welche im Zusammenhang mit Fonds regelmäßig auftreten. Ebenso sind eventuell bereits geflossene Fondsausschüttungen zu berücksichtigen.
Gerade wer sich vielleicht von einer ungeliebten Finanzierung zu lösen erwägt, kann von einer anwaltlichen Beurteilung der zu Grunde liegenden Verträge im Zusammenspiel mit der geltenden Rechtslage und der Entwicklung in der Rechtsprechung profitieren.