Landgericht Wuppertal bestätigt erstmals die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrags der Hyundai Capital Bank Europe

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Kläger hat im Oktober 2017 einen Darlehensvertrag mit der Hyundai Capital Bank Europe mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung des Kaufs eines Hyundai i40 geschlossen. Das Autohaus hat den entsprechenden Autokredit vermittelt. Das Landgericht Wuppertal hat erstmals entschieden, dass die Widerrufsbelehrung im Vertrag mit der Hyundai Capital Bank fehlerhaft und somit der Widerruf des Verbrauchers wirksam ist.

Gesetzliche Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen

Die Kreditverträge müssen in einer Widerrufsbelehrung Informationen zum gesetzlichen Widerrufsrecht enthalten. Nach § 495 BGB steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei Krediten gemäß § 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht ist bei einem Kredit an eine bestimmte Frist gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 BGB). Sie beginnt allerdings erst dann, wenn dem Verbraucher ein Formular zugestellt wurde, welchem die entsprechenden Informationen zum Widerruf zu entnehmen sind. In der Regel handelt es sich hierbei um die Vertragsurkunde.

„Widerrufsjoker“ greift bei vielen Hersteller-Banken ein

Etwas anderes gilt, wenn die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft ist. Dies ist der Fall, wenn die Banken zum Beispiel nicht alle notwendigen Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt haben, etwa den unterschriebenen Antrag oder die Unterlagen nicht lesbar sind, da die Schriftgröße zu klein ist. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt auch vor, wenn in den Widerrufsinformationen Angaben über das Verfahren bei Kündigung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer fehlen. Es fehlt zudem der Hinweis auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 314 BGB. Ist dies der Fall, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Man hat deshalb ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Das ist der als „Widerrufsjoker“ bekannte Trick. Die Widerrufsbelehrungen in den Autokreditverträgen vieler Hersteller-Banken sind fehlerhaft und die Verbraucher können diese Verträge auch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen. Grundvoraussetzung für den Widerruf ist, dass der Kauf des Autos und den z. B. vom Autohaus vermittelten Kredit rechtlich verbunden sind und ein verbundenes Geschäft vorliegt. Viele Gerichte haben die Fehlerhaftigkeit der Kreditverträge mit der Volkswagen Bank und deren Marken Audi, Seat und Skoda, der Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing festgestellt.

Kreditverträge der Hyundai Capital Bank Europe sind auch fehlerhaft

Die Fehlerhaftigkeit des Autokreditvertrages der Hyundai Capital Bank Europe wurde erstmals mit Urteil des Landgerichts Wupperteil vom 31.07.2019 bestätigt (LG Wuppertal, Urteil vom 31.07.2019 – 3 O 22/19). Der Verbraucher wurde fehlerhaft über das Bestehen des Widerrufsrechts belehrt. Die Ausführungen zur Verbrauchereigenschaft – diesem bedeutsamen Begriff des Verbraucherschutzrechts – sind fehlerhaft.

Diese Falschinformation kann einen durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf des Darlehensvertrags abhalten und lässt ihn über die Reichweite seines Widerrufsrechts im Unklaren. Infolgedessen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Verbraucher kann auch noch nach einem Jahr fristgerecht und wirksam den Darlehensvertrag widerrufen. Der Verbraucher hat einen Anspruch auf Erstattung der monatlich erbrachten Leistungen und der geleisteten Anzahlung. Das finanzierte Fahrzeug kann der Kläger im Gegenzug an die Bank zurückgeben.

„Viele Verbraucherdarlehensverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können noch widerrufen werden. Verbraucher sollen ihre Darlehensverträge schnellstmöglich prüfen und sich beraten lassen, um Klarheit über die Rechtslage und die Möglichkeit eines Widerrufs zu haben“ erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden.

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