Sparda Bank Baden-Württemberg: Darlehensverträge möglicherweise widerrufbar

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Fehler der Banken bei den Widerrufsbelehrungen bieten Kreditnehmern die Chance, unattraktive Altkredite zu den aktuell günstigen Konditionen umzuschulden. So lassen sich unter Umständen viele tausend Euro an Zinsen sparen. Die Kanzlei VON RUEDEN erklärt die Vorgehensweise.

Fehler der Banken bei Belehrungen über das Widerrufsrecht: Verbraucher lösen reihenweise Kredite ab

Banken wie die Sparda Bank Baden-Württemberg sind verpflichtet, ihre Kunden beim Abschluss eines Kreditvertrags über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Das Widerrufsrecht steht Verbrauchern, also privat Handelnden zu, um sie besonders zu schützen. Zahlreiche Banken verwendeten allerdings Belehrungen, die Gerichte als fehlerhaft ansehen. Der Bundesgerichtshof sieht in solchen fehlerhaften Belehrungen die Gefahr, dass die Verbraucher in der Wahrnehmung ihrer Rechte beeinträchtigt werden könnten. Deshalb entschied er, dass bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ein Widerruf nicht an eine Frist gebunden ist. Der Widerruf kann daher auch nach langer Laufzeit des Vertrags erklärt werden.

Der besondere Vorteil eines Widerrufs ist nicht nur, dass Kreditnehmern dadurch die Tür offen steht, zu günstigen Konditionen umzuschulden. Sie können dies vielmehr auch ohne Entschädigungszahlung tun. Denn bei der anderen Möglichkeit, sich von Darlehensverträgen zu lösen – der vorzeitigen Kündigung – wird häufig die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zum Problem. Banken verlangen mitunter mehrere tausend oder gar zehntausend Euro Entschädigungszahlung für die Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung. Bei einem Widerruf können Verbraucher dieses Geld sparen.

Gesetzesänderung im nächsten Jahr könnte unbefristetes Widerrufsrecht beenden

Eine möglicherweise im Jahr 2016 anstehende Gesetzesänderung könnte das bisher zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht drastisch verkürzen. Auch bereits geschlossene Verträge, nämlich solche aus den Jahren 2002 bis 2010 wären ab dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufbar. Interessierten Darlehensnehmern bleiben somit noch etwas mehr als sechs Monate, um ihre Vertragsunterlagen prüfen zu lassen.

Hinweis zum Kostenersatz für Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen in Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank Baden-Württemberg

Wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg, die um 2011 einen Kredit aufnahmen, könnten jedoch gute Chancen haben, ihren Vertrag zu widerrufen. So belehrt die Sparda Bank Baden-Württemberg beispielsweise ihre Kunden so: „Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.“ Prinzipiell dürfen finanzielle Aufwendungen, die mit dem Darlehensvertrag in Zusammenhang stehen und die von der Bank gegenüber öffentlichen Stellen getragen werden müssen, auf die Darlehensnehmer umgelegt werden. Allerdings ist das nur zulässig, wenn die Bank diese Kosten nicht bereits im Rahmen des Darlehensvertrags und den damit verbundenen Gebühren auf den Kreditnehmer abgewälzt hat. Häufig ist das aber getan worden. Daher ist diese „Regress-Klausel“ geeignet, den Darlehensnehmern der Sparda Bank den Widerruf unattraktiv zu machen. Denn sie werden mit einer Kostenerstattungspflicht konfrontiert, die sie häufig bereits getragen haben. Das könnte sie von der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten.

Sparda Bank Baden-Württemberg gibt Fristbeginn durch unvollständige Aufzählung der Pflichtangaben an

Weiterhin belehrt die Sparda Bank Baden-Württemberg ihre Kunden darüber, dass der Beginn der Widerrufsfrist vom Erhalt aller Pflichtangaben gemäß § 492 Absatz 2 BGB abhängig sei. Die Sparda Bank zählt dann in einem Klammerzusatz beispielhaft drei Angaben auf. Die Kreditnehmer müssten daher im Zweifel selbst die Bestimmungen des § 492 Absatz 2 BGB lesen, um alle Voraussetzungen für den Fristbeginn zu ermitteln. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollten die Darlehensnehmer allerdings bereits auf der Grundlage der Widerrufsbelehrung widerrufen können.

Darlehensverträge der Sparda Bank Baden-Württemberg juristisch fundiert widerrufen – VON RUEDEN Rechtsanwälte

Vor einer Widerrufserklärung ist stets eine umfassende rechtliche Aufarbeitung des gesamten Vertragswerks erforderlich. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt maßgeblich von einem professionellen Vorgehen gegenüber der Bank ab. Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN können auf viel Erfahrung im Bankrecht als auch im Verbraucherrecht zurückgreifen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Sparda Bank Baden-Württemberg an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

    • Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    • Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
    • Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
    • Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
    • Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

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