LG Hamburg: Widerrufsinformation der Hamburger Volksbank fehlerhaft

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Hamburg/Berlin – Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat sich vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen die Hamburger Volksbank e.G. durchgesetzt (LG Hamburg, Urt. v. 13.11.2015, 329 O 174/15,  nicht rechtskräftig). In dem Zivilverfahren vor der 29. Kammer stellte das Gericht im Rahmen einer negativen Feststellungsklage gem. § 256 Abs. 1 ZPO fest, dass zwei Darlehensverträge, die im Jahre 2010 zur Finanzierung einer Eigentumswohnung geschlossen wurden, wirksam widerrufen worden sind.

„Wir haben argumentiert, dass die Widerrufsinformationen nicht dem Deutlichkeitsgebot genügen“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Grund dafür sei, dass sich die Widerrufsinformation nicht deutlich genug von dem übrigen Vertragstext abhebe, erklärt von Rüden.

Das Gericht gab der Klage statt, denn die Widerrufsinformationen müssten „um klar und verständlich zu sein, vom übrigen Vertragstext hervorgehoben sein“. An einer besonderen Hervorhebung würde es fehlen, da sich Umrandungen, die nur für die Widerrufsinformation vorgesehen waren, auch an anderen Stellen des Vertrages angewendet wurden. Auch fettgedruckte Zwischenüberschriften fanden sich immer wieder in den Vertragstexten.

Hamburger Volksbank – Widerrufsbelehrung falsch gestaltet

Neben gestalterischen Fehlern fand das Gericht auch inhaltliche Fehler. So seien die Voraussetzungen, unter denen die Widerrufsfrist anfängt zu laufen, nur beispielhaft und nicht abschließend aufgezählt. Zudem seien einige Beispiele auch fehlerhaft. Auch könne sich die Bank nicht auf die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion berufen. Dies könne sie nur dann, wenn sie die Musterwiderrufsinformation ohne inhaltliche Veränderungen übernommen hätte. Durch die Nennung anderer Beispiele als die vorgegebenen habe jedoch eine inhaltliche Veränderung stattgefunden, weshalb sich die Bank nicht mehr auf die gesetzliche Fiktion berufen dürfte.

Als „schwere Niederlage der Hamburger Volksbank“ bezeichnete von Rüden das Urteil. „Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, Widerrufsinformationen prüfen zu lassen und seine Ansprüche entschlossen gerichtlich geltend zu machen“, sagte von Rüden.

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