Jüngst wurde ein Vergleich vor einem Gericht zugunsten eines enttäuschten Anlegers des CS Euroreal geschlossen.
Obwohl der Fonds wohl schon in Schwierigkeiten war, riet ein deutsches Finanzinstitut dem Anleger, in den offenen Immobilienfonds CS Euroreal zu investieren. Daraufhin legte der Anleger Klage vor dem Landgericht ein. Durch diese wollte der Kläger einen Schadensersatzanspruch gegen das Finanzinstitut geltend machen, der ihm durch die falsche Beratung zustehe.
Insbesondere ist die Rücknahme von Fondsanteilen des CS Euroreal bereits vor der Zeichnung des Anlegers bereits einmal ausgesetzt worden. Derartige Informationen teilte das Finanzinstitut dem Anleger nicht mit. Nun soll Anfang des Jahres ein gerichtlicher Vergleich zwischen dem enttäuschten Anleger und dem beklagten Finanzinstitut geschlossen worden sein. Abzüglich des Anlagegewinnes und der bereits erhaltenen Ausschüttung müsse danach das Finanzinstitut dem Anleger seine gesamte Zeichnungssumme zurückerstatten.
Der CS Euroreal ist schon seit längerem in Schwierigkeiten. Nach einem gescheiterten Erhaltungsversuch sei es zu der Liquidation des Fonds gekommen, in dem vermutlich die dazugehörenden Immobilien verkauft werden um eine anteilige Erlösauskehr zu ermöglichen.
Wird ein Anleger nicht von dem Finanzinstitut über alle Risiken aufgeklärt, die mit der Beteiligung einhergehen können, so kann das grundsätzlich einen Anlageberatungsfehler darstellen, der auch regelmäßig Schadensersatzansprüche auslösen kann.
Dieser kürzlich geschlossene anlegerfreundliche Vergleich zeigt, dass es grundsätzlich möglich ist oder auch vorteilhaft für den Anleger sein kann, gegen unzureichende Beratung vorzugehen.