Eine Kündigung vom Arbeitgeber zu erhalten, ist für viele Arbeitnehmer zunächst ein Schock. Doch nicht alle Kündigungen sind rechtens, daher bedeutet sie nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses. Oft gibt es soziale oder andere Gründe, die eine Kündigung anfechtbar machen. Eine Kündigungsschutzklage ist eine Option, wenn ein Arbeitnehmer seine Kündigung für ungerechtfertigt hält und sie vor einem Arbeitsgericht aufheben lassen will. Weil man nur drei Wochen Zeit hat, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, sollten Betroffene sollten nicht zu lange zögern. Ob es sich lohnt, die Kündigung anzufechten, muss abgewogen werden – am besten mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Die Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg, sich gegen eine mutmaßlich unrechtmäßig ausgesprochene Kündigung zu wehren. Das Ziel ist offiziell der Erhalt des Arbeitsplatzes – oft geht es aber auch um eine angemessene Abfindung. Ein Arbeitsgericht prüft, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung rechtmäßig beendet wurde. Ist das nicht der Fall, besteht das Arbeitsverhältnis rückwirkend fort – inklusive Anspruch auf Gehalt oder Lohn.
In § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) wird die Kündigungsschutzklage definiert als die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgehoben worden ist. Wird die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Wer die Frist versäumt, kann unter aber unter Umständen noch eine nachträgliche Zulassung der Klage erreichen.
Im Rahmen der Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Im Verfahren kann jede Seite vor dem Arbeitsgericht auch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragen – wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber unzumutbar ist. Das können auch bestimmte Gründe sein, die eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit nicht (mehr) erwarten lassen.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer?
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich grundsätzlich dann, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das trifft zu, wenn beim Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr bestand. Liegen diese Voraussetzungen vor, können Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben. Das ist auch dann ratsam, wenn man gar nicht mehr in dem Unternehmen arbeiten möchte.
Über 90 Prozent der Kündigungsschutzverfahren enden damit, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Durch eine Kündigungsschutzklage erhalten sich Arbeitnehmer also die Chance auf eine Abfindung. Lässt man dagegen die Frist für die Kündigungsschutzklage ungenutzt verstreichen, wird die Kündigung wirksam und für eine Abfindung besteht in der Regel keine Verhandlungsposition mehr.
Wer genießt besonderen Kündigungsschutz?
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich auch für Arbeitnehmer, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dazu zählen zum Beispiel Schwangere, Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte und Betriebsratsmitglieder. Auch Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen oder beantragen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz.
Für diese Personengruppen gilt neben den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an eine Kündigung ein weitergehender Kündigungsschutz. Zusätzlich kann das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden. Das bedeutet, dass diese Gruppen einen mehrstufigen Schutz haben, bei dem jede Stufe unabhängig von der anderen wirksam wird. So kann sich eine Kündigung, die zwar nicht dem Sonderkündigungsschutz unterliegt, dennoch als unwirksam erweisen, wenn sie gegen den allgemeinen Kündigungsschutz verstößt.
Bei einer Kündigung sofort aktiv werden
Wegen der Komplexität der Materie durchschauen Arbeitnehmer das Arbeitsrecht nur schwer selbst und erkennen die Unzulänglichkeiten der Kündigung oft nicht. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte daher umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, damit rechtzeitig gegen die Kündigung vorgegangen werden kann. Zwar gilt für die Kündigungsschutzklage eine Frist von drei Wochen, doch möglicherweise lässt sich die Kündigung bereits wegen formaler Mängel zurückweisen – etwa, wenn eine Bevollmächtigung des Arbeitgebers fehlt. Eine Zurückweisung wegen formaler Fehler kann nämlich nur innerhalb weniger Tage erfolgen. Deshalb sollten betroffene Arbeitnehmer sofort auf die Kündigung reagieren.
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