Der Sommer ist da – für viele die schönste Zeit des Jahres, denn die meisten machen jetzt Urlaub. Doch wegen der Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer gerade in Kurzarbeit. Was bedeutet das für den Sommerurlaub? Hat man trotzdem Anspruch auf eine Erholungspause oder ändert sich der Urlaubsanspruch, wenn weniger gearbeitet wird? Wirkt sich die Urlaubszeit auf das Gehalt aus? Lesen Sie hier, welche Urlaubsregelungen während der Kurzarbeit gelten.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Kalenderjahr. Das ist deutschen Bundesurlaubsgesetz (BurlG) und in der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie festgelegt. Tarif- und Arbeitsverträge sehen aber in der Regel längere Urlaubszeiten vor. Eine gesetzliche Regelung, wie sich der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit berechnet, gibt es in Deutschland nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass sich der Jahresurlaub für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses anteilig reduzieren kann.
Darf ich während der Kurzarbeit Urlaub nehmen?
Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden – das Recht auf Erholung bleibt bestehen. Wurde der Urlaub bereits genehmigt, kann er vom Arbeitgeber nicht einfach widerrufen werden. Wenn nicht dringende betriebliche Gründe dagegensprechen, müssen auch neue Urlaubsanträge genehmigt werden. In der Regel hat der Arbeitgeber ja gerade deshalb Kurzarbeit beantragt, weil weniger zu tun ist.
Darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit reduzieren?
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2018 dürfen Arbeitgeber den Jahresurlaub bei Kurzarbeit anteilig kürzen. Nach deutscher Rechtslage ist allerdings unklar, ob das automatisch geht oder ob die Kürzung schriftlich vereinbart werden muss. Nach Auffassung des EuGH kann die Situation von Kurzarbeitern mit der von Teilzeitbeschäftigten verglichen werden. Demnach kann der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung reduziert werden.
Wieviel Geld bekomme ich während meines Urlaubs?
Die gute Nachricht: Während des Urlaubs bekommen Arbeitnehmer sogar mehr Geld als während der Kurzarbeit. Arbeitgeber müssen nämlich in dieser Zeit das Urlaubsentgelt in der üblichen Höhe gewähren. Die Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eingetreten sind, entfallen während der Urlaubstage. Das Urlaubsentgelt berechnet sich trotz der Kurzarbeit nach dem ungekürzten Entgelt der letzten 13 Wochen – entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Verdienstausfälle durch Kurzarbeit können also vermieden werden, indem man Urlaub nimmt.
Kann das Urlaubsgeld gekürzt werden?
Viele Beschäftigte bekommen zusätzlich zum normalen Lohn einmal im Jahr Urlaubsgeld. Diese Zahlung ist im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt – einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Der Arbeitgeber kann die Zahlung nur kürzen oder streichen, wenn sie im Vertrag als freiwillige Leistung festgehalten ist. Meistens sind solche Sonderzahlungen aber fest vertraglich vereinbart. Dann muss sie trotz Kurzarbeit in voller Höhe ausgezahlt werden.
Muss man gegen seinen Willen Urlaub nehmen?
Wurde der Urlaub bereits beantragt und genehmigt, kann der Arbeitnehmer ihn nur mit Einverständnis des Arbeitgebers wieder zurückziehen – auch wenn zurzeit die Reisemöglichkeiten eingeschränkt sind. Wenn noch kein Urlaubsantrag gestellt wurde, kann der Arbeitgeber umgekehrt seine Angestellten nicht einfach in Zwangsurlaub schicken. Das ist nur möglich, wenn „dringende betriebliche Belange“ das erforderlich machen. Eine schlechte Auftragslage ist kein ausreichender Grund – dafür gibt es die Möglichkeit der Kurzarbeit.
Muss der Urlaub vor der Kurzarbeit genommen werden?
Arbeitnehmer müssen erst ihren Jahresurlaub aufbrauchen, bevor der Betrieb Kurzarbeit beantragen kann. Während der Corona-Krise – bis zum 31. Dezember 2020 – gilt diese Regelung aber ausnahmsweise nicht. Wenn noch ein Anspruch auf Resturlaub aus 2019 besteht, muss er jedoch vor der Kurzarbeit genommen werden.
Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht?
Wurde Ihnen gekündigt und möchten Sie sich dagegen wehren? Dann bietet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN einen kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie gern bei Ihrer Kündigungsklage und in allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung.