Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass man während oder aufgrund einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. Andere haben Angst, wegen häufiger Krankschreibungen oder einer langen Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung zu erhalten. Grundsätzlich ist eine Kündigung während Krankschreibung zulässig. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gelten, wenn die Krankheit selbst der Grund für die Kündigung ist. Wie beeinflusst eine Krankschreibung die Kündigung und wann können Mitarbeiter, die oft oder lange krank sind, gekündigt werden?
Laut Kündigungsschutzgesetz genießen lediglich Mütter, Eltern in Elternzeit und Menschen mit Behinderung einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Krankheit schützt Beschäftigte demnach nicht vor Kündigung. Sie kann auch während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden. Die Krankheit hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Fehlt ein Arbeitnehmer sehr häufig oder lange, kann das unter Umständen Konsequenzen haben.
Wann dürfen Arbeitgeber aufgrund von Krankheit kündigen?
Arbeitnehmern kann auch wegen Krankheit gekündigt werden. Arbeitgeber sehen es nicht gerne, wenn bestimmte Mitarbeiter häufig ausfallen und können deswegen auch eine Kündigung aussprechen. Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine personenbedingte Kündigung. Sie darf ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer, der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, aufgrund von Krankheit seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann. Auch wer sechs Wochen im Jahr oder länger krankheitsbedingt fehlt, kann gekündigt werden.
Ausschlaggebend für die Kündigung sind „störende Auswirkungen“ auf das Arbeitsverhältnis. Die Störung besteht darin, dass der Ausfall für den Arbeitgeber nicht berechenbar ist. Die Hürden sind bei krankheitsbedingter Kündigung allerdings sehr viel höher als zum Beispiel bei einer verhaltensbedingten Kündigung.
Kündigung während Krankschreibung: Interessenabwägung bei Kündigung wegen Krankheit
Ob eine Kündigung aufgrund von Krankheit gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab, der in drei Schritten geprüft wird:
- Zunächst muss eine negative Prognose bezüglich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
- Zweitens wird eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festgestellt.
- Im dritten Schritt muss eine Interessenabwägung ergeben, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer nicht hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.
Die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden umfassend gegeneinander abgewogen. Dabei spielen auch Faktoren wie das Alter des Arbeitnehmers und die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Bei älteren Beschäftigten geht man davon aus, dass sie es schwerer haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden – was im Einzelfall schwerer wiegen kann als der Kündigungswunsch des Arbeitgebers.
Kündigung während Krankheit in der Probezeit
Auch während einer Krankheit in der Probezeit ist eine Kündigung möglich. In dem Fall gilt die in der Probezeit übliche verkürzte Kündigungsfrist, die meist zwei Wochen beträgt. Nach spätestens sechs Monaten Probezeit tritt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft. Bis zu dieser maximalen Dauer kann die Probezeit verlängert werden.
Wenn die Gründe für die Kündigung erfüllt sind, kann der Arbeitgeber während der Krankheit in der Probezeit auch eine fristlose Kündigung aussprechen und das Kündigungsschreiben per Post zustellen. In der Regel wird die Kündigung allerdings persönlich übergeben, weil das fairer ist. Zudem besteht auf diese Weise Klarheit über das Datum des Erhalts der Kündigung. Eine Krankheit allein begründet allerdings selten eine fristlose Kündigung.
Verlängert eine Krankheit die Kündigungsfrist?
Wird ein Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist krank, verlängert sich der Zeitraum nicht. Zu Verschiebungen kann es nur dann kommen, wenn der Erhalt der Kündigung durch die Krankheit verlängert wurde. Wenn ein Arbeitgeber zum Beispiel am 14. eines Monats die Kündigung aussprechen will, weil sie bis zum 15. erfolgen muss, und der Arbeitnehmer kann aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen, dauert es länger, bis die Kündigung zugestellt wurde – und die Kündigungsfrist verschiebt sich entsprechend.
Was tun bei einer unrechtmäßigen Kündigung?
Wer gegen eine aus seiner Sicht ungerechte Kündigung während Krankschreibung gerichtlich vorgehen möchte, muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Diese Drei-Wochen-Frist muss auch bei Krankheit unbedingt eingehalten werden. Eine wegen Krankheit verspätete Klage ist unwirksam. In Ausnahmefällen können Arbeitnehmer allerdings bei Gericht einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Dafür müssen sie darlegen, dass sie die Frist ohne Schuld nicht einhalten konnten.
Wurde Ihnen gekündigt und möchten Sie sich dagegen wehren? Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen einen kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie gern bei Ihrer Kündigungsschutzklage und in allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung.